Der Fürther Stadtrat
Qualifizierter Mietspiegel 2025 für Fürth beschlossen
- Fürth, Rathaus.
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FÜRTH (pm/ak) – Der Fürther Stadtrat hat den Mietspiegel 2025 für die Stadt Fürth verabschiedet. Dieser gibt im zweijährigen Turnus das aktuelle Niveau der Wohnungsmieten in Fürth wieder.
Der Mietspiegel setzt keine Preise fest, sondern schafft auf Basis einer repräsentativen Erhebung der tatsächlich gezahlten Mieten Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dient Mieterinnen und Mietern ebenso wie Vermieterinnen und Vermietern als wichtige Orientierungshilfe und wird als qualifizierter Mietspiegel auch bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen.
Erstellt wurde der Mietspiegel vom Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten im Sozialreferat der Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, das für die Erhebung und Auswertung der Daten verantwortlich war.
Wesentliche Schritte der Erstellung wurden in einem eigens gegründeten Arbeitskreis (AK) abgestimmt. Mitglieder des AK waren: Haus- und Grund Fürth und Umgebung e.V., Mieterverein Fürth und Umgebung e.V., WBG Fürth, Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e.V., das Amtsgericht Fürth sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen. Die Beteiligung dieser zentralen Interessenverbände ist entscheidend für die Akzeptanz und Aussagekraft des Fürther Mietspiegels.
Das beauftragte Institut hat die Voraussetzungen für die Anerkennung als qualifizierter Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen bei Datenerhebung und -auswertung erfolgte.
Der qualifizierte Mietspiegel tritt nach dem Beschluss des Stadtrats am 1. August 2025 für die Dauer von zwei Jahren in Kraft.
Ab sofort steht der Mietspiegel kostenfrei auf der Internetseite der Stadt Fürth unter
www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/wohnen-in-der-stadt/qualifizierter-mietspiegel zum Download bereit. Voraussichtlich Anfang September 2025 wird er auch als Druckversion in der Bürgerinformation gegen eine Gebühr von drei Euro erhältlich sein.
Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass weder das Sozialreferat noch die Bürgerinformation Beratung zur Anwendung des Mietspiegels anbieten. Für weiterführende Informationen wird auf die fachlich versierten Interessenverbände für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter verwiesen.
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