Leserreporter-Meinung: Bürgerdialog Höchstspannungs-Stromnetz gescheitert
Wissenschaftler des Bürgerdialogs Stromnetz wenden Vorsorgeprinzip nicht richtig an

Auch nach Schwabach lud die angeblich neutrale, aber vom Bundeswirtschaftsministerium finanzierte Bürgerdialog Stromnetz GbR ein. „Bürgerinfoveranstaltung Elektromagnetische Felder und Stromnetze“ war das Thema.

„Was sind und wo entstehen Elektromagnetische Felder?“ Mit diesem Titel wurde Prof. Dr.-Ing. Wuschek, Technische Hochschule Deggendorf, angekündigt. Frau Dr. Janine-Alison Schmidt vom Bundesamt für Strahlenschutz sollte über „Stand der Forschung: Elektromagnetische Felder und Gesundheit“ reden. Sie und der Moderator der Bürgerdialog Stromnetz GbR nahmen für sich in Anspruch, neutral und unpolitisch zu sein. Dass dem nicht so war, zeigte sich den ganzen Abend an vielen Beispielen. Dementsprechend wurde den Vortragenden mehrfach und deutlich mangelnde Glaubwürdigkeit vorgeworfen.

Beide Referenten beschäftigten sich nur mit den elektromagnetischen, niederfrequenten Feldern der Höchstspannungs-Stromnetze. Hochfrequente elektromagnetische Felder wie Mobilfunk und WLAN und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme war für sie kein Thema. Kritische Nachfragen einer Teilnehmerin hierzu wurden vom Moderator Lück als nicht zum Thema gehörig abgetan, obwohl durch die Vortragenden in der Ankündigung keine Eingrenzung vorgenommen wurde.

Beiden Referenten ging es darum, darzulegen, dass wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei, dass bei Einhaltung der deutschen Grenzwerte für elektromagnetische Felder die Menschen, Tiere oder die Natur durch die Höchstspannungstrassen gefährdet sei. Sie könnten nichts dafür, wenn daraus die Politiker folgern würde, dass diese Trassen bei uns problemlos gebaut werden könnten.

Das Vorsorgeprinzip sei, dass der Gesetzgeber nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen vorschreibe, dass die Möglichkeiten auszuschöpfen seien, „die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren.“

Das Vorsorgeprinzip zielt aber darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden. Dieses Vorsorgeprinzip ist durch die Agenda21, Art. 191 AEUV und den Maastricht-Vertrag europäisches Recht.

Wenn die Referenten die Bürger nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen elektromagnetischer Felder schützen wollen, handeln sie nach dem Wissenschafts- oder Risikoprinzip. Das ist us-amerikanisches, aber nicht europäisches Recht! Das Bundesamt für Strahlenschutz führt in seiner Broschüre „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ zahlreiche Hinweise auf gesundheitliche Gefahren wie neurodegenerative Erkrankungen, Leukämien im Kindesalter, Ko-Kanzerogenität, Fehlgeburtenrate, Absorption von Korona-Ionen auf und schreibt: „Es gibt jedoch wissenschaftliche Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Wirkungen unterhalb dieser Grenzwerte und weitere offene, nicht oder wenig untersuchte Fragen, wie zum Beispiel Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder“. Vor dem Bau von Höchstspannungstrassen sollten diese Unsicherheiten geklärt werden, aus Vorsorge!

Wenn der Trassenbau vom Bundeswirtschaftsministerium und seinen mit diesem verbundenen Organisationen Bundesnetzagentur, Bundesamt für Strahlenschutz und Bürgerdialog, den für sie tätigen Wissenschaftlern und den von diesen beauftragten Höchstspannungs-Übertragungsnetzbetreibern TenneT u. a. nach dem Wissenschaftsprinzip oder Risikoprinzip betrieben werden, heißt das, dass ein Stopp des Trassenbaus erst erfolgt, wenn die Gesundheitsschäden nachgewiesen sind! Dies ist rechtswidrig und auch dem Grundgesetz widersprechendes, politisches Handeln!

Autor:

Wolfgang Schmid aus Landkreis Roth

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