Neue Testverordnung ab 11. Oktober ++ Ausnahmen und Überblick
Kostenlose ,,Bürgertestungen" fallen auch in Nürnberg weg

Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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NÜRNBERG (pm/nf) - Am Montag, 11. Oktober 2021, tritt die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ (TestV) in Kraft. Im Zuge dessen wird es umfangreiche Änderungen in der bundesweiten und bayerischen Teststrategie geben. Die wichtigste Änderung ist, wie bereits vorab bekanntgegeben, der Wegfall der kostenlosen „Bürgertestungen“ (kostenlose Antigentests für alle Bürgerinnen und Bürger) sowie der „Jedermann-Testungen“ (kostenlose PCR-Testungen für Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns). Stattdessen haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf kostenlose Testung.

Testangebot des Bundes

Wie bisher stehen die Testungen Kontaktpersonen zur Beendung der häuslichen Quarantäne, Personen mit Warnhinweis in der Corona- Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen sowie zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus bei Betreuung, Pflege, Unterbringung oder Beschäftigung in ausgewählten Einrichtungen oder bei positivem Antigentest zur Verfügung (Paragrafen 2, 3, 4, 4b TestV).
Diese Tests können Bürgerinnen und Bürger im städtischen Testzentrum am Flughafen, in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren sowie bei Rettungs- und Hilfsorganisationen vornehmen lassen.

Bei folgenden Personen können zudem noch kostenlose Testungen mittels PoC-Antigentests (Paragraf 4a TestV „Testungen bei Impfunfähigen und abgesonderten Personen“) durchgeführt werden:

• Kinder unter 12 Jahren beziehungsweise die in den letzten drei Monaten nach der Testung das 12. Lebensjahr vollendet haben 

Bis Freitag, 10. Dezember 2021:
• vormals Schwangere beziehungsweise Stillende

Bis Freitag, 31. Dezember 2021:
• Personen unter 18 Jahren
• Schwangere
• Studierende, die mit einem Impfstoff immunisiert sind, der in der
EU noch nicht anerkannt ist
•  Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht
geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht
geimpft werden konnten
• Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von
Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei
Monaten teilgenommen haben
• Endabstrich für Infizierte (nicht für Kontaktpersonen) zur
Beendigung der Absonderung
Diese Testungen werden von den oben genannten Teststellen und zusätzlich auch von den privaten Schnelltestzentren angeboten.

Bayerisches Testangebot

Das bayerische Testangebot kann ausschließlich im städtischen Testzentrum wahrgenommen werden. Um Regelungslücken und eventuelle Versorgungsengpässe abzudecken, können hier gemeinsam mit dem oben aufgezählten Bundestestangebot noch die nachstehend aufgeführten Testungen in Anspruch genommen werden:
• Antigen-Schnelltests für leicht symptomatische Kinder („Schnupfenkinder“)
•  Antigen-Schnelltests für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Antigen-Schnelltests und PCR-Tests für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Antigen-Schnelltests für Studierende (befristet bis Dienstag, 30. November 2021)

Das Testzentrum der Stadt Nürnberg am Airport Nürnberg, Flughafenstraße 100, Parkplatz P7, hat Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vorab einen Termin unter https://www.vitotest.de/nuernberg zu vereinbaren. Das städtische Testzentrum kann bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – per U-Bahn (U2, Haltestelle Flughafen) oder Bus (Buslinien 30 und 33) – erreicht werden. Das Parken mit einem Pkw ist für die Parkdauer bis 15 Minuten auf der Kurzzeitparkflächen P5 kostenfrei. Weitere kostenpflichtige Parkplätze für Pkws stehen ebenfalls zur Verfügung. Mehr Informationen zur Anreise unter https://www.airport- nuernberg.de/anreise.

Personenkreis

Generell gilt: Diese Testangebote sind für asymptomatische Personen vorgesehen. Personen mit Symptomen, die einer COVID-19-Infektion zugeordnet werden, wenden sich bitte an ihre Hausarztpraxis, um sich testen und behandeln zu lassen. Über die Arztsuche der KVB sind Arztpraxen in der Nähe zu finden, die Coronavirus-Tests durchführen: KVB Arztsuche.
Kostenpflichtige Angebote müssen bei den jeweiligen Teststellen selbst erfragt werden. Das Gesundheitsamt Nürnberg trägt dafür Sorge, dass sich weiterhin alle Nürnbergerinnen und Nürnberger bei Bedarf auf SARS-CoV-2 testen lassen können.
Durch ein engmaschiges Monitoring wird das Gesundheitsamt Nürnberg die Entwicklung der Nachfrage nach Testungen im Auge behalten und gegebenenfalls das Testangebot der Stadt Nürnberg entsprechend anpassen.

Ausführlichere Informationen zum Testangebot im Stadtkreis Nürnberg
sowie eine aktuelle Übersicht der Teststationen sind unter: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_test.html zu finden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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