Verfahren um Söder-Graffito
Künstler wurde freigesprochen - die Gründe sind noch unklar

Fabian Zolar (Künstlername) hat das beanstandete Graffito auf eine Wand gesprayt.  | Foto: Daniel Karmann/dpa
  • Fabian Zolar (Künstlername) hat das beanstandete Graffito auf eine Wand gesprayt.
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NÜRNBERG (dpa/lby) - Im Verfahren um ein Graffito, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Art SS-Uniform zeigen soll, ist der angeklagte Künstler freigesprochen worden. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin in Nürnberg sagte. Die genauen Urteilsgründe waren zunächst nicht bekannt.

Zuvor hatte das Amtsgericht Nürnberg den Künstler wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Nürnberger Landgericht hatte das Urteil im Juli 2023 bestätigt. Dagegen legte der 40-Jährige mit dem Künstlernamen Fabian Zolar Revision ein.

Der Mann hatte das Graffito im Sommer 2022 auf eine Scheune im Süden Nürnbergs gesprüht. Nach Überzeugung des Landgerichts war in der oberen Hälfte Söder in einer Art SS-Uniform zu sehen, darunter zwei Szenen, in denen Polizisten ähnelnde Personen Gewalt ausüben. Vor Gericht hatte der Mann stets bestritten, mit seinem Graffito den Ministerpräsidenten abgebildet zu haben. Auslöser für das Graffito soll seinen Angaben nach ein Polizeieinsatz vor der Scheune im Sommer 2022 gewesen sein, bei der er Polizeigewalt erlebt habe.

Das Verfahren war ins Rollen gekommen, da die bayerische Staatskanzlei nach Bekanntwerden des Graffito Strafanzeige gestellt hatte.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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