Freilaufzonen im Überblick
Neue Vorschriften für Nürnberger Hundehalter

Foto:  © Monkey Business/stock.adobe.com

NÜRNBERG (pm/nf) –  Die Hundehaltungsverordnung ist vom Nürnberger Stadtrat neu erlassen worden. Im wesentlich geht es um eine Erweiterung des Leinenzwangs. Wie die Stadt mitteilt, sind in Nürnberg täglich über 13.600 Hunde im öffentlichen Raum unterwegs. Die Hundesteuer ist mit 132 Euro im Jahr gleichbleibend hoch. 

Eine Leinenpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern gilt danach

  •  in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings (Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Frauentorgraben, Am Plärrer, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben; die an diesen Straßen auf der der Altstadt zugewandten Seite verlaufenden Gehwege gehören zum leinenpflichtigen Bereich),
  • in allen ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet und
  • in der Königstorpassage.

Für sogenannte Kampfhunde besteht eine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet
(auch in den Hundefreilaufzonen). Bei einer Leinenpflicht muss die Hundeleine reißfest und darf höchstens
120 Zentimeter lang sein. Darüber hinaus gelten für besondere Örtlichkeiten und Veranstaltungen nach den hierfür geltenden Satzungen und Verordnungen weitergehende Beschränkungen für das Mitführen von Hunden.

Eine Leinenpflicht für alle Hunde gilt:

  • in Grünanlagen,
  • auf Wochen- und Jahrmärkten,
  • in den Naturschutzgebieten Hainberg und Föhrenbuck,
  • im Naturschutzgebiet Pegnitztal-Ost auf Mähwiesen während der Aufwuchszeit von 1. März bis 30. September, auf Weideflächen während der Brutzeit von 1. April bis 30. Juni und darüber hinaus während der Beweidung.

Zudem dürfen Hunde mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden grundsätzlich nicht mitgeführt werden:

  • auf und im näheren Umgriff von Kinderspielplätzen, abgegrenzten Bolzplätzen, an und in Wasseranlagen, Brunnenanlagen, auf Liegewiesen und in Pflanzbeeten der Grünanlagen sowie bei durch Beschilderung angeordnetem Mitführungsverbot,
  • auf städtischen Friedhöfen,
  • im Tiergarten,
  • in städtischen Bädern,
  • auf dem Frühlings- und Herbstvolksfest,
  • im Stadion,
  • auf dem städtischen Großmarkt.

Freilaufzonen für Hunde in Nürnberg

  1. Hundefreilaufzone im Volkspark Marienberg / Kilianstraße
  2. Hundefreilaufzone im Volkspark Marienberg / Marienbergstraße
  3. Hundefreilaufzone Am Bauernwald 
  4. Hundefreilaufzone am Kühberg / Vestnertorgraben 
  5. Hundefreilaufzone am Platnersberg 
  6. Hundefreilaufzone Oberer Wöhrder See / Johann-Sörgel-Weg 
  7. Hundefreilaufzone Wöhrder See / Wöhrder Wiesenweg 
  8. Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Laufamholzstraße 
  9. Hundefreilaufzone Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost / Rüblander Ufer 
  10. Hundefreilaufzone im Westpark 
  11. Hundefreilaufzone im Marie-Juchacz-Park 
  12. Hundefreilaufzone am Hasenbuck 
  13. Hundefreilaufzone An der Ehrenhalle / Schultheissallee 
  14. Hundefreilaufzone im Volkspark Dutzendteich / Sofie-Keeser-Weg 
  15. Hundefreilaufzone Alter Kanal / Minervastraße Finkenbrunn 
  16. Hundefreilaufzone Breslauer Straße 
  17. Hundefreilaufzone am Entengraben
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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