Wer kommt für die Kosten des Einsatzes auf?
UPDATE: Flugzeug nach falschem Entführungsalarm wieder in der Luft

Ein Tippfehler soll zum Großaufgebot der Polizei am Nürnberger Flughafen geführt haben. (Archivbild) | Foto: Daniel Löb/dpa
  • Ein Tippfehler soll zum Großaufgebot der Polizei am Nürnberger Flughafen geführt haben. (Archivbild)
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  • Laut Polizei sollen ein defektes Funkgerät und ein falscher Code einen Großeinsatz in Nürnberg wegen einer vermeintlichen Flugzeugentführung ausgelöst haben. 

Nürnberg (dpa/lby/nf) - Nach dem falschen Entführungsalarm eines Flugzeugs auf dem Weg nach Nürnberg darf die Maschine laut Fluggesellschaft wieder fliegen. Die Boeing 737-800 sei nach dem Vorfall technisch überprüft und wieder in Betrieb genommen worden, teilte die Airline Corendon auf Nachfrage mit. Laut Polizei sollen ein Funkausfall und ein falsch eingegebener Code im Cockpit den Zwischenfall mit Einsatz von Kampfjets und Spezialkräften der Polizei am Dienstag ausgelöst haben.

Demnach war im Flugzeug der Code 7500 für einen Entführungsfall statt des Codes 7600 für einen Funkausfall eingegeben worden. Die Crew war nach dem Start auf der griechischen Insel Korfu nicht mehr zu erreichen, weshalb die Behörden mehrerer Länder reagierten. Das Flugzeug landete letztlich planmäßig in Nürnberg. Nach einer Überprüfung der Lage durch die Polizei durften die Passagiere den Flieger verlassen und wurden in die Ankunftshalle gebracht.

Dem Piloten sei der mutmaßliche Eingabefehler wohl zuerst nicht bewusst gewesen, sagte Polizeisprecher Michael Petzold. Nachdem das Flugzeug der Corendon Airlines jedoch über die Hälfte der Strecke von Militärmaschinen begleitet wurde, habe er den Fauxpas natürlich bemerkt. Ein einmal gesendeter Code könne nicht mehr zurückgenommen werden. Gegen den Piloten ermittle die Polizei aber nicht, da er mutmaßlich nicht absichtlich gehandelt habe.

Kampfjets eskortierten das Flugzeug bis Nürnberg

Wegen des Alarms waren am Dienstag in Nürnberg unter anderem eine Verhandlungsgruppe, die für den Kontakt mit Entführern geschult ist, und das Unterstützungskommando (USK) der bayerischen Polizei im Einsatz.

Bereits im kroatischen Luftraum hatten Militärflugzeuge die Maschine begleitet. Abfangjäger des österreichischen Bundesheeres wurden alarmiert. Im deutschen Luftraum eskortierten zwei Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 das Flugzeug bis Nürnberg.

Zwischen Notsignal und Landung sei den Einsatzkräften weniger als eine Stunde geblieben, um zu reagieren, sagte Petzold. «Es war schon eine extrem hervorragende Leistung.» Die Polizei sei in kürzester Zeit auf den schlimmsten Fall vorbereitet gewesen.

Ob die mutmaßlich versehentliche Eingabe des falschen Codes Folgen für den Piloten haben könnte, ließ die Fluggesellschaft auf Nachfrage offen. Alle Schritte, die man für nötig halte, würden basierend auf den endgültigen Untersuchungsergebnissen eingeleitet, teilte Corendon mit.

Wer darf's bezahlen?

Bezüglich der Kosten werde rechtlich streng zwischen den verschiedenen Schadensbereichen unterschieden. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für den hoheitlichen Polizeieinsatz und das Aufsteigen der Eurofighter trägt zunächst der Steuerzahler, während zivilrechtliche Folgekosten für den Flughafenausfall und Verspätungen auf die Fluggesellschaft abgewälzt werden können.

Da die Polizei aktuell von einem Versehen und nicht von einer absichtlichen Täuschung ausgeht, liege keine Straftat wie der Missbrauch von Notrufen vor. Gegen den Piloten werde nicht ermittelt.

Einsätze zur akuten Gefahrenabwehr ( Eurofighter-Alarmrotte oder der Einsatz von SEK-Spezialkräften vor Ort) dienen der öffentlichen Sicherheit. Die Bundesländer (für die Landespolizei) bzw. der Bund (für Bundespolizei und Bundeswehr) tragen diese Kosten standardmäßig selbst. Eine Kostenübernahme durch die Airline wird dann geprüft, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Wartungsmängel am Funksystem nachgewiesen werden könnten. 

Bei der Sperrung des Flughafens und Folgeschäden greift das Zivil- und Wirtschaftsrecht. Da der Alarm direkt aus dem Cockpit der Airline ausgelöst wurde, könnten erhebliche finanzielle Forderungen auf die Fluggesellschaft bzw. deren Haftpflichtversicherung zukommen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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