Änderung des Infektionschutzgesetzes
Demonstranten protestieren am Bundestag gegen Corona-Regeln

Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung potestieren nahe dem Brandenburger Tor.  | Foto: Paul Zinken/dpa
  • Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen der Bundesregierung potestieren nahe dem Brandenburger Tor.
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BERLIN (dpa) - Mehrere Hundert Menschen haben schon vor Beginn der Bundestagssitzung zu weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch im Berliner Regierungsviertel gegen die Corona-Einschränkungen demonstriert. Nach Angaben der Polizei versammelten sie sich am Morgen rund um das abgesperrte Reichstagsgebäude und den Platz der Republik davor. Die Stimmung sei bislang ruhig, sagte ein Polizeisprecher.

Wie viele Demonstranten erwartet werden, ist unklar. Es könnten laut Polizei mehrere Tausend bis mehr als Zehntausend werden. Es gelten dabei Bestimmungen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten von Abstand. 2000 Polizisten sind im Einsatz, darunter Unterstützung aus neun weiteren Bundesländern und von der Bundespolizei. Mehrere angemeldete Demonstrationen direkt vor dem Reichstagsgebäude im sogenannten befriedeten Bezirk hatte das Bundesinnenministerium verboten. Die Polizei sperrte den Bereich daher weiträumig ab. Im Internet kursierten aber zahlreiche Aufrufe, Demonstrationen nicht anzumelden, sondern spontan nach Berlin zu fahren und am Bundestag zu protestieren. Die Polizei sprach von einer «hohen Mobilisierung».

Kinder unter den Demonstranten

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet mit einen schwierigen Einsatz für die Beamten. Vergangene Demonstrationen auch in anderen Städten hätten gezeigt, wie schnell so etwas eskalieren und wie schnell die Polizei auch hilflos sein könne, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro am Morgen im RBB-Inforadio. Das große Problem sei, dass ein breites Spektrum auf die Straße gehe. «Das heißt, es sind nicht alles Rechtsextremisten, die dort mitlaufen, sondern auch Menschen, die Existenzängste haben.» Auch Kinder und ältere Menschen seien dabei.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte angekündigt, die Corona-Regeln bei den Demonstrationen mit allen zulässigen Mitteln durchzusetzen. «Wir werden alles daran setzen, keine Versammlungen ohne Mund-Nasen-Schutz zuzulassen.» Sollte es dennoch dazu kommen, werde die Polizei diese schnellstmöglich auflösen. Bilder wie vor einer Woche in Leipzig oder im August vor dem Reichstag wolle man unbedingt vermeiden. «Wir werden und müssen über andere Maßnahmen als üblich nachdenken.» Es gehe darum, die Verbreitung des Virus einzudämmen.

Großteil der Demonstranten in Leipzig trugen keine Maske

Gleichzeitig verwies sie auf die Probleme der Polizei mit diesen Demonstrationen. «Zigtausend Menschen, die sich weigern zu gehen, aber friedlich weiter protestieren (...), die werden wir nicht binnen kürzester Zeit auseinanderbringen und so den Schutz vor Viren garantieren können.» Dass sich Tausende Menschen nicht an die Regeln hielten, mache es besonders schwierig.

In Leipzig versammelten sich vor knapp zwei Wochen mindestens 20.000 Demonstranten. 90 Prozent der Teilnehmer trugen laut Polizei keine Masken. Die Kundgebung wurde aufgelöst, danach erzwangen die Demonstranten einen Gang über den Leipziger Ring. Die Polizei konnte sie nicht stoppen. Es kam zu Rangeleien, Böller flogen. Unter den Demonstranten waren auch Gruppen von Neonazis.

Am 29. August überwanden am Rand einer großen Demonstration mit vielen Zehntausend Teilnehmern in Berlin mehrere hundert Menschen Absperrgitter vor dem Reichstagsgebäude. Sie liefen die Treppe hoch und bauten sich triumphierend vor dem Besuchereingang auf. Die Bilder sorgten für Aufsehen und Empörung bei den meisten Parteien.

Infektionsschutzgesetz: Darum geht es

Bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die am Mittwoch, 18. November, beschlossen werden soll, geht es um praktische Fragen, wie eine Ausweitung von Entschädigungsregeln bei Verdienstausfall für Eltern, die wegen Corona-Maßnahmen keine Kinderbetreuung haben. Viel diskutiert wird aber vor allem über die Passagen im Gesetz, die das Verfahren bei der Verordnung von Corona-Maßnahmen regeln.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Unter anderem wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen und wieder aufheben kann. Wird eine solche Lage festgestellt, was der Bundestag im Frühjahr getan hat, bekommt das Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

Mit der erneuten Reform des Infektionsschutzgesetzes werden nun weitere Details geregelt. Unter anderem soll ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt werden, der im Detail auflistet, welche Schutzmaßnahmen, von Landesregierungen und zuständigen Behörden gegen das Coronavirus verordnet werden können. Das sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder auch Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen - also Vorgaben, die in der Corona-Pandemie auch bereits gemacht wurden.

Kritik an den Änderungen

Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen kritisieren das Vorhaben. Sie sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen. Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag. Die Linke will dem Entwurf nach Angaben von Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP lehnt ihn ab: «Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß», sagte Fraktionschef Christian Lindner.

Video von der Demonstration

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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