Abgelehnte Asylbewerber
EU will den Weg für Abschiebezentren ebnen

Die EU hat sich weitgehend auf die neue Rückführungsverordnung geeinigt. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa
  • Die EU hat sich weitgehend auf die neue Rückführungsverordnung geeinigt. (Symbolbild)
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  • Abgelehnte Asylbewerber könnten künftig in Zentren außerhalb der EU landen. 
  • Die Verhandlungen zu der neuen EU-Rückführungsverordnung sind weitgehend abgeschlossen. 
  • Nur an einem Punkt hakt es.

Straßburg (dpa) - Die Europäische Union ebnet den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und weitere Verschärfungen von Asylregeln. Das teilten Vertreter des Europäischen Parlaments nach Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten mit. «Alle noch offenen politischen Fragen wurden ausführlich erörtert und vorläufig vereinbart» – mit Ausnahme der Frage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen, hieß es in der Mitteilung.

Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten – mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung. Der nächste Verhandlungstermin ist am 1. Juni geplant.

In die speziellen Rückkehrzentren («Return Hubs») außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit dagegen schon.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten. Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.

Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) im EU-Parlament vorausgegangen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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