Ärzte üben Kritik
Schnelltests, Vorsorge, Impf-Spritzen: Das dürfen Apotheken künftig anbieten

Apotheken sollen mehr Leistungen für Patienten anbieten können. (Archivbild) | Foto: Uli Deck/dpa
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  • Apotheken soll bald eine breitere Palette an Gesundheitsleistungen anbieten können - teils auch ohne ein bisher übliches Einschalten von Ärzten


Berlin (dpa) - In Apotheken sollen Patientinnen und Patienten künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests bekommen können. Das sieht ein Gesetz der schwarz-roten Koalition vor, das der Bundestag beschlossen hat. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, um die Versorgung sicherstellen zu können, müssten die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden. «Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle.» Das Gesetz stärke die Apothekenlandschaft auch finanziell und sorge für weniger Bürokratie.

Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit «Totimpfstoffen» angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus. Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern möglich sein.

Apotheken sollen in bestimmten Fällen außerdem verschreibungspflichtige Medikamente direkt abgeben können, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt. Erlaubt werden sollen auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung ist auch eine vorherige ärztliche Schulung. Bei Ärztevertretern stoßen diese neuen Möglichkeiten auf scharfe Kritik.

Geplant sind zudem verschiedene Lockerungen bei Vorschriften für den Apothekenbetrieb. Das Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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