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Psychische Erkrankung vermutet ++ UPDATE 2
Todesfahrt von Mannheim: Anklage lautet auf Mord

Das Gericht wird klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist.
  | Foto: Bernd Weißbrod/dpA
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  • Das Gericht wird klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist.
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  • Der Angeklagte soll am Rosenmontag in Mannheim gezielt auf Menschen zugefahren sein: zwei wurden getötet, 14 weitere verletzt. 
  • Die Staatsanwaltschaft sieht Hinweise auf eine psychische Erkrankung.

UPDATE 2

Mannheim (dpa) - Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag hat sich der Angeklagte zum Prozessauftakt über seinen Anwalt zur Tat geäußert. Der 40-Jährige aus Ludwigshafen bestätigte vor dem Landgericht Mannheim in einer vom Anwalt verlesenen Erklärung den Tatverlauf.

Der Angeklagte äußerte sich via seinem Verteidiger Uwe Kosmala zur Tat. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Der Angeklagte äußerte sich via seinem Verteidiger Uwe Kosmala zur Tat.
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Eigentlich, so Verteidiger Uwe Kosmala, habe sein Mandant die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm auf Höhe der Planken die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer «seelischen Krise» befunden. Er habe eine starke Wut und Selbstzweifel gefühlt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, so der Verteidiger weiter.

Staatsanwaltschaft: Keine Hinweise auf ein politisches Motiv

Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt.

Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt.  | Foto: Boris Roessler/dpa
  • Bei der Tat in der Fußgängerzone in Mannheim wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt.
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Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft
Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Der 40-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige hatte sich schließlich in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt, wo er wenig später festgenommen wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

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Mannheim (dpa) - Nach der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen vor dem Landgericht Mannheim. Bei der Tat wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

UDPATE 9: Täter fährt bewusst in Menschenmenge - zwei Tote!

«Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet», hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren.

Bei Verurteilung wegen Mordes droht lebenslange Haft

Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Der 40-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach der Tat mit einer Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 19. Dezember verkündet werden.

Das Gericht wird klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist.
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Der Angeklagte äußerte sich via seinem Verteidiger Uwe Kosmala zur Tat. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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