Unerlaubte Werbeanrufe

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MÜNCHEN (vzb) - Obwohl mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verschärft worden sind, beschweren sich viele Verbraucher weiterhin über belästigende Anrufe.


Allerdings bezieht sich die Verschärfung der Bestimmungen nur auf Gewinnspielverträge – diese sind erst dann wirksam, wenn sie in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail geschlossen werden. Die Überrumpelungssituation für Verbraucher gibt es aber auch bei vielen anderen Arten von Verträgen, die am Telefon verkauft werden, beispielsweise bei Geldanlageprodukten oder Versicherungen, Haushaltsgeräten oder Zeitungsabonnements.

Die Verbraucherzentrale möchte es genauer wissen und führt eine bundesweite Umfrageaktion durch; Betroffene können hierbei ihre Erfahrungen mit unerbetenen Anrufen schildern und Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung melden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht.

www.verbraucherzentrale-bayern.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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