Kommunalwahlen Bayern

Beiträge zum Thema Kommunalwahlen Bayern

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Beispiel 1 - Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
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Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Ersten BürgermeisterInnen und LandrätInnen

Für die Wahl der Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. die Wahl der Landräte und Landrätinnen gibt es prinzipiell verschiedene Varianten. Die zwei häufigsten stellen wir Ihnen hier vor: Beispiel 1 Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Beispiel 1 - Kreistagswahlen | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
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Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte

Wie viele Stimmen habe ich? Die Anzahl der Stimmen, die pro Wähler bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder abgegeben werden darf, ist gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Sie finden die Anzahl ganz oben auf Ihrem Stimmzettel. Gemeinderatswahlen Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80, s. hierzu Grafik auf S. 15). In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern sind je nach...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
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Kommunalwahlen in Bayern: Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der - deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist, - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeinde seinen Lebensschwerpunkt hat - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eintragung in das Wählerverzeichnis Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein....

  • Nürnberg
  • 25.02.14
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