Sondernutzung

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Lokales
Symbolfoto (Archiv): © ETM / Sabine Ismaier

Gestaltungsrichtlinie beschlossen
Mehr Flexibilität für die Innenstadt

ERLANGEN (pm/mue) - Der Stadtrat hat die neu gefasste Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Erlanger Innenstadt beschlossen. Wenn der öffentliche Raum beispielsweise für Außenbestuhlungen oder Warenauslagen genutzt werden soll, wird das als Sondernutzung bezeichnet, die genehmigt werden muss. Das Ziel sei, für ein hochwertiges Stadtbild zu sorgen. Mit der Neufassung der Gestaltungsrichtlinie will die Stadt ein größeres Maß an gestalterischer Flexibilität zulassen, ohne die Qualität...

  • Erlangen
  • 10.05.23
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