Wettbewerbszentrale ++ Apothekenpflicht
dm hat Ärger wegen Verkauf von Medikamenten im Internet
Die Wettbewerbszentrale lässt vor Gericht prüfen, ob dm apothekenpflichtige Arzneimittel online verkaufen darfIm Fokus steht die Verbindung von Drogerieartikeln und Medikamenten im Webshop Karlsruhe (dpa) - Die Wettbewerbszentrale lässt den Verkauf von Medikamenten über das Internet durch die Drogeriemarktkette dm juristisch prüfen. Über ihre Internetseite werden seit kurzer Zeit neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten, wie die Wettbewerbshüter in Bad Homburg...