Chronischer Verbrecher oder Unschuldslamm?
Anklage fordert lange Haft für Thomas Drach

Im Prozess gegen Thomas Drach fordert die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung. | Foto: Federico Gambarini/dpa
  • Im Prozess gegen Thomas Drach fordert die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung.
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KÖLN (dpa) - Im Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert.

Die Verteidiger des 63-Jährigen plädierten dagegen auf Freispruch. In dem Prozess, der bereits seit Februar 2022 am Kölner Landgericht läuft, werden Drach mehrere Raubüberfälle zur Last gelegt. Nach den Plädoyers könnte nun bald das Urteil fallen. Drach selbst bestreitet, auch nur irgendetwas mit den Taten zu tun zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sich der 63-Jährige des schweren Raubs und des versuchten Mordes schuldig gemacht habe. Am 99. Verhandlungstag sah sie es als «zweifelsfrei erwiesen» an, dass Drach in den Jahren 2018 und 2019 vor Ikea-Märkten in Köln und Frankfurt am Main sowie am Flughafen Köln/Bonn drei Werttransporter überfallen habe. Dabei habe Drach auch bei zwei Taten auf Geldboten geschossen und diese erheblich verletzt. Weil er aus Habgier gehandelt habe, sei das als versuchter Mord zu werten, sagte die Staatsanwältin. Insgesamt habe der 63-Jährige bei den drei Taten knapp 142.000 Euro erbeutet.

Es sei letztlich festzuhalten, dass «die Indizien wie ein Pfeil auf den Angeklagten Drach» zeigten, hieß es im Plädoyer. Dabei verwies die Staatsanwältin unter anderem auf eine DNA-Spur Drachs an einer Kennzeichenhalterung eines Fluchtfahrzeugs, auf Verbindungen des 63-Jährigen zu bestimmten Fahrzeugen im Zusammenhang mit den Taten sowie auf die Aussage eines ehemaligen Mitgefangenen. Dieser hatte im Prozess bekundet, Drach habe ihm gegenüber in der Haft drei der vier Raubüberfälle eingeräumt. Den Zeugen bezeichnete die Staatsanwältin als «absolut glaubhaft». In Verbindung mit der Auswertung von Videoaufnahmen von Überwachungskameras an den Tatorten ergebe sich ein abgerundetes Gesamtbild, so die Anklägerin.

Für einen Drach ebenfalls zur Last gelegten Raubüberfall auf einen Werttransport im hessischen Limburg konnte die Anklage hingegen keinen Tatnachweis führen. Für diese Tat beantragte sie Freispruch.

Antrag auf Sicherungsverwahrung

Neben der Haftstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft zusätzlich Sicherungsverwahrung für den Deutschen. Nach verbüßter Haftstrafe würde Drach in den Maßregelvollzug überstellt. Dort würde er weiter hinter Gittern sitzen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Vorstrafen Drachs - unter anderem der Entführung des Erben der Hamburger Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, im Jahr 1996 - sagte die Staatsanwältin: «Kriminalität ist seit frühester Jugend seine einzige Strategie, zu Geld zu kommen und ein Leben in Luxus zu führen.»

Die Verteidiger Drachs plädierten dagegen auf Freispruch. «Herr Drach mag vielleicht verdächtig im Sinne der Anklage sein», sagte ein Verteidiger. Das reiche aber nicht für eine Verurteilung. So sei Drach an keinem der Tatorte erkannt oder von Zeugen identifiziert worden. «Niemand hat gesagt: Da ist er doch, der Thomas, der Reemtsma-Entführer», sagte der Verteidiger. Den von der Staatsanwaltschaft angeführten ehemaligen Mitinsassen Drachs in der Untersuchungshaft bezichtigte der Verteidiger der Lüge. Der Mann habe Drach belastet, um in seinem eigenen Verfahren an einem anderen Landgericht eine milde Strafe zu bekommen. «Der Angeklagte ist hier objektiv nicht überführt worden», sagte der Anwalt weiter.

© dpa-infocom, dpa:231220-99-362737

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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