Impfpflicht im Gesundheitswesen
Bayern schafft im Zweifel auch eigene Regeln

Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern, kündigt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht eigene Verfahrensregeln an. | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Klaus Holetschek (CSU), Gesundheitsminister von Bayern, kündigt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht eigene Verfahrensregeln an.
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PASSAU (dpa/lby) - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erwägt für den Freistaat eigene Vollzugsregeln zur einrichtungsbezogenen Impflicht. Der «Passauer Neuen Presse» (Freitag) sagte der Minister, weil der Bund noch keine Regeln vorgelegt habe, müsse Bayern "selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist". Die Impfpflicht für Personal im Gesundheitswesen gilt ab 15. März.

Es müsse genau geregelt werden, wie ab dann zu verfahren ist. "Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten", sagte Holetschek. Dies könne man "nicht bei den ohnehin hochbelasteten Gesundheitsämtern oder den Arbeitgebern abladen, nach dem Motto: Lasst Euch etwas einfallen." Wenn der Bund ein Gesetz auf den Weg bringe, müsse er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt.

"Hier brauchen wir sehr rasch Details" forderte Holetschek und stellte aber auch klar: "Ein Freifahrtschein für Ungeimpfte ist das natürlich nicht."

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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