Tanken, Honig, Online Shopping
Das ändert sich im Juni für Verbraucher!

Foto: © Sebastian Gollnow/dpa (Symbolbild)
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BERLIN (dpa/mue) - Tanken, Honig, Online Shopping: Der Monat Juni bringt einige Änderungen für Verbraucher mit sich.

Tankrabatt endet

Viele Autofahrer müssen derzeit trotz hoher Rohölpreise beim Tanken etwas weniger tief in die Tasche greifen – doch damit ist im Juni Schluss: Zum Monatsende läuft der Tankrabatt aus, mit dem die Bundesregierung die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt hat. Es ist allerdings unklar, wann genau die Preise an den Zapfsäulen wieder steigen. Ein Sprung zur Mitternacht ist durch die 12-Uhr-Regel eigentlich ausgeschlossen, wonach nur mittags die Preise erhöht werden dürfen. Der Haupt-Anstieg könnte also schon am 30. Juni aber auch erst am 1. Juli erfolgen. Möglicherweise steigen die Preise aber auch schon in den Tagen davor ein Stück weit – wie schon 2022.

Zudem ist für den Steuerrabatt entscheidend, wann der Sprit die Raffinerie oder das Tanklager verlassen hat. Für einige Zeit nach dem Stichtag dürften viele Tankstellen also noch Vorräte an niedriger versteuertem Kraftstoff haben. Daher ist auch ein sich über mehrere Tage ziehender Preisanstieg denkbar – wenn auch angesichts der Erfahrungen aus dem Jahr 2022 eher unwahrscheinlich.

Transparenz beim Honigkauf

Wer beim Frühstück gerne Honig aufs Brötchen streicht, kann bald genauer hinschauen: Ab dem 14. Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben werden, wenn es mehrere sind – inklusive Prozentangabe nach Menge. Bisher reichte oft die pauschale Formulierung «Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern». Gläser, die vor dem Stichtag nach den alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Mehr Schutz beim Online-Shopping

Ein falscher Klick beim Online-Shopping – und schon ärgert man sich. Ab dem 19. Juni lässt sich das aber leichter korrigieren: Wer sich umentscheidet, kann Verträge künftig einfacher widerrufen. Unternehmen müssen dafür einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf Websites und in Apps anbieten. So soll es genauso leicht sein, einen Vertrag zu widerrufen, wie ihn abzuschließen. Gleichzeitig sollen versteckte Design-Tricks, die Nutzer zu ungewollten Entscheidungen verleiten, der Vergangenheit angehören.

Solarstrom teilen – ab Juni weniger Auflagen

Hauseigentümer können Solarstrom von ihrem Dach bald einfacher an Nachbarn im gesamten Viertel abgeben. Ab 1. Juni 2026 soll das sogenannte Energy Sharing unbürokratischer möglich sein. Die Neuregelung erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer lokal erzeugten Strom übrig hat, kann diesen an Nachbarn im eigenen Quartier verkaufen und wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Anders als beim Mieterstrom geht es also nicht um eine Vollversorgung.

Ganz ohne Pflichten geht es aber nicht, unter anderem ist eine viertelstündige Messung der Stromerzeugung und -nutzung vorgesehen. Zudem schreibt der Gesetzgeber den Abschluss zweier Verträge vor – eines Stromliefervertrags und eines Vertrags mit Details zur gemeinsamen Nutzung.

Kennzeichnungen bei Milchprodukten

Am 14. Juni tritt eine neue Verordnung für Milchprodukte in Kraft. «Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch die neue Milchproduktqualitätsverordnung vor allem die Kennzeichnung genauer und verständlicher», sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Für die Angabe «laktosefrei» gebe es jetzt eine genaue Grenze. Ein Milchprodukt dürfe nur dann als «laktosefrei» bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. Der Wert müsse künftig direkt angegeben werden. Außerdem werde Wärmebehandlung von Milch klarer gekennzeichnet. Auch für die Bezeichnung «frisch» gibt es eine Regelung. «Künftig darf wärmebehandelte Milch nur dann mit "frisch" beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist», so Krehl.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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