Social-Media-Verbot für Jugendliche
Datenschutzexperte sieht große Probleme bei der Umsetzung

Bei Alterskontrolle ist laut Datenschützer das Geburtsdatum nicht relevant.  | Foto: (Archivbild)Arne Dedert/dpa (Archivbild)
2Bilder
  • Bei Alterskontrolle ist laut Datenschützer das Geburtsdatum nicht relevant.
  • Foto: (Archivbild)Arne Dedert/dpa (Archivbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

Wiesbaden (dpa/vs) - Das wäre der sprichwörtliche "Super-GAU", wenn Systeme, welche eine Social-Media-Alterskontrolle übernehmen sollen, die Daten der betroffenen Jugendlichen ausspionieren und für unerwünschte Werbung missbrauchen würden. Davor warnt jetzt ein Datenschutzexperte.

Sollte in Deutschland eine Altersgrenze für Social Media kommen, stellt sich die Frage nach einer datenschutzkonformen Kontrolle. Schließlich sind der Geburtstag und das Geburtsjahr sehr persönliche Daten. «Wichtig ist, dass die Systeme effektiv das Alter erfassen können und sie möglichst wenig in die Grundrechte der Überprüften eingreifen», sagt der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden.

Die Daten dürften zudem nicht für andere Zwecke wie etwa Werbung verwendet werden, mahnt er. «Notwendig ist eigentlich nur die Information, ob eine Person über oder unter einer Altersgrenze ist. Nicht einmal das Geburtsdatum ist relevant», ergänzt der Experte.

Daher seien Lösungen zu bevorzugen, die mit einem verifizierten Alter arbeiten. Dies sei etwa mit dem elektronischen Personalausweis oder der künftigen EU-ID-Wallet der Fall, so Roßnagel. Dabei überprüft eine dritte Stelle das Alter und gibt nur die nötigen Informationen an die Plattform. Dies könnte etwa die Auskunft sein: «Über 16 Jahre alt».

Datenschützer sieht bei der Alterskontrolle die Social-Media-Anbieter in der Pflicht.  | Foto: Alicia Windzio/dpa (Symbolbild)
  • Datenschützer sieht bei der Alterskontrolle die Social-Media-Anbieter in der Pflicht.
  • Foto: Alicia Windzio/dpa (Symbolbild)
  • hochgeladen von Victor Schlampp

In Australien gilt Altersgrenze seit Dezember

Die Debatte über Beschränkungen nimmt in Deutschland zu. Australien führte im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ein. Die Bundes-CDU hatte im Februar beschlossen, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie Tiktok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) macht sich für eine «sinnvolle Altersbegrenzung» stark.

Einer Altersüberprüfung per Ausweis-Upload oder Video-Ident steht Roßnagel kritisch gegenüber. «Diese Verfahren erheben mehr Daten als erforderlich», sagt er. Auch bei einer KI-gestützten Altersschätzung anhand von Fotos oder Verhaltensmustern hat der Experte Bedenken. Denn die KI muss mit entsprechenden Fotos auf die Aufgabe vorbereitet werden. «Problematisch könnten insofern die Herkunft sowie der Verbleib dieser Trainingsdaten im System sein, zumal es sich hierbei auch um Daten von Kindern handeln wird.»

Anforderungen sollten sich an Social-Media-Anbieter richten

In der Diskussion um die Einschränkungen bei der Social-Media-Nutzung gibt der Datenschutzexperte grundsätzlich zu bedenken, dass auch Kinder und Jugendliche - vorbehaltlich des elterlichen Erziehungsrechts - laut Grundgesetz das Recht haben, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. «Hier wäre abzuwägen, ob ein Verbot gegenüber einer pädagogischen Begleitung vorzugswürdig ist», sagt Roßnagel. «Anforderungen sollten sich vor allem an die Anbieter von Social Media richten.»

Bei Alterskontrolle ist laut Datenschützer das Geburtsdatum nicht relevant.  | Foto: (Archivbild)Arne Dedert/dpa (Archivbild)
Datenschützer sieht bei der Alterskontrolle die Social-Media-Anbieter in der Pflicht.  | Foto: Alicia Windzio/dpa (Symbolbild)
Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

Webseite von Victor Schlampp
Victor Schlampp auf Facebook
Victor Schlampp auf Instagram
Victor Schlampp auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.