Testnachweispflicht in Kitas
Ab 10. Januar: Eltern müssen die Tests durchführen!

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NÜRNBERG (pm/nf) - Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen ist für die Entwicklung von Kindern ebenso wie für die Unterstützung der Eltern von hoher Bedeutung. Der Freistaat Bayern legt daher, ebenso wie die Stadt Nürnberg, sehr großen Wert darauf, dass die Kindertagesbetreuung trotz hoher Infektionszahlen geöffnet bleiben kann.

Nachdem Kinder unter fünf Jahren nicht gegen Covid-19 geimpft werden, sind regelmäßige Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen von zentraler Bedeutung. Deshalb gilt ab Montag, 10. Januar 2022, die Testnachweispflicht für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Damit sich das Virus erst gar nicht in der Kita ausbreiten kann, müssen Eltern für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung dreimal wöchentlich einen Testnachweis vorlegen.

Die Testungen finden aber nicht in den Kitas statt, sondern müssen von den Eltern zuhause durchgeführt werden. Hierüber ist ein Nachweis in der Kita vorzulegen. Die Kindertageseinrichtungen legen hierfür eines von zwei Verfahren fest, nach dem die Eltern vorgehen müssen: Entweder sind Eltern verpflichtet, an den Testtagen jeweils die Testkassette des durchgeführten Selbsttests in die Kita mitzubringen und damit das negative Ergebnis vorzuzeigen. Oder sie tragen nach jeder Testung in ein von der Kita zur Verfügung gestelltes Formular das Testdatum sowie das Ergebnis ein und zeigen das unterschriebene Formular vor Beginn der Betreuung vor. Anschließend wird das Formular wieder mit nach Hause genommen und zum nächsten Testtermin aktualisiert. In beiden Fällen bestätigen die Eltern damit verbindlich, dass bei ihrem Kind am selben Tag ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Ohne Testnachweis dürfen Kinder nicht in ihrer Kindertageseinrichtung betreut werden. Wird kein Testnachweis vorgelegt, darf das Kind an diesem Tag nicht betreut werden. Bringt eine dritte Person das Kind in die Kinderbetreuungseinrichtung, so bringt diese Person die bei dem Kind verwendete Testkassette oder das von einem Elternteil unterschriebene Formular mit. Alternativ kann selbstverständlich auch der Nachweis über einen in einer offiziellen Teststelle durchgeführten PoC-Antigen- Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test vorgelegt werden.

Bereits seit Dezember werden von den Kitas erneut Berechtigungsscheine ausgegeben, um damit in den Apotheken kostenfrei Selbsttests abholen zu können. Eltern müssen diese Berechtigungsscheine nach dem Einlösen wieder in der Einrichtung abgeben, bevor neue Berechtigungsscheine ausgegeben werden können.

Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales, appelliert an die Eltern, ihre Kinder ab Montag, 10. Januar 2022, regelmäßig gemäß den Vorgaben zuhause zu testen: „Nur so kann erreicht werden, dass unsere Kitas geöffnet bleiben sowie Kinder und Beschäftigte zusätzlich geschützt werden.“ Ries verweist auch darauf, dass sich die regelmäßige Pooltestung in den Grundschulen sehr bewährt habe, und begrüßt, dass nun auch für die vorschulische Betreuung regelmäßige Tests verbindlich eingeführt werden.

In Kindertageseinrichtungen, die so genannte PCR-Pooling-Tests anbieten, wird die Testnachweispflicht durch die Teilnahme am Pooling erfüllt, sodass kein weiterer Nachweis erforderlich ist. Derzeit bieten nur wenige Nürnberger Kitas Pooltests an, die Entscheidung darüber treffen die Träger der jeweiligen Einrichtungen. Eine Ausweitung für Nürnberg ist angedacht. Die pauschalierten Kosten für die Pooltestung trägt der Freistaat Bayern. Am 21. Dezember 2021 hat der Ministerrat zusätzlich beschlossen, das Förderprogramm für die PCR-Pooling-Tests in der Kindertagesbetreuung bis zum 31. August 2022 zu verlängern. Weiterhin wird das Förderprogramm zusätzlich dezentralisiert. Das bedeutet, künftig können nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte Anträge nach dem Förderprogramm stellen, sondern sie können die Förderung auch an Trägerverbände und einzelne Träger weiterleiten.

Eine erhebliche Ausweitung von Pooltests in Nürnberg kann aufgrund der großen Zahl an Kindertageseinrichtungen nicht zentral von der Stadt Nürnberg organisiert werden. Der Aufwand für die Beauftragung und Organisation der Pooltests ist zudem auch für den einzelnen Träger immer noch hoch. Nachdem der Freistaat es durch den Ministerratsbeschluss nun ermöglicht, dass die Kommunen die Mittel an die freien Träger ausgeben, wird dies von der Stadt Nürnberg aufgegriffen. Damit haben die Nürnberger Träger perspektivisch die Möglichkeit, Pooltests selbst zu beauftragen und zu organisieren. Die entsprechende Richtlinie wird noch im Januar 2022 erwartet. Ein flächendeckendes und kurzfristiges Angebot ist aber aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands auch unter diesen Bedingungen nicht zu erwarten.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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