Feiertag am 1. Mai: Angekündigte Versammlungen könnten den ÖPNV ausbremsen
Demos, Straßenfest, Motorradtreffen: Was erlaubt ist und was nicht!

Foto: Polizeipräsidium Mittelfranken

NÜRNBERG (pm/nf) - Die für Freitag, 1. Mai 2020, angekündigten Demonstrationen in Nürnberg können zeitweise Busse und Straßenbahnen ausbremsen. Die Kundgebungen finden größtenteils stationär statt, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei Verkehrswege kurzfristig sperren muss, um die Demonstranten passieren zu lassen. Sobald die Straßen und Gleise wieder freigegeben werden, geht die Fahrt mit Bussen und Straßenbahnen weiter.

Versammlungen am 1. Mai in Nürnberg
Für Freitag, 1. Mai 2020, sind in Nürnberg neun Versammlungen von acht Anmeldern mit insgesamt über 1.000 Personen angemeldet worden. Alle Versammlungsorte liegen im Bereich Gostenhof, südliche Innenstadt und Südstadt relativ nahe beieinander. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Polizeipräsidium wurde ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der nach wie vor hohen Infektionsgefahren, der bisher ergangenen Rechtsprechung zum Versammlungsrecht in der derzeitigen Corona-Lage und der besonderen Bedeutung der Versammlungen zum 1. Mai abgestimmt.

Nach der derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind in Bayern Veranstaltungen und Versammlungen noch verboten. Die Kreisverwaltungsbehörden können Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Nach Abstimmung des Gesamtkonzepts sind alle Versammlungen mit jeweils bis zu 50 Personen stationär für eine Stunde zugelassen worden. Umzüge wurden nur in einem Fall einer Versammlung mit vier Teilnehmerinnen mit einem Kraftfahrzeug genehmigt. Bei allen Versammlungen müssen die teilnehmenden Personen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.

Der Gebrauch von Megaphonen und Lautsprechern ist erlaubt, Flugblätter dürfen nicht an Passanten verteilt, sondern nur zum Mitnehmen ausgelegt werden. Den teilnehmenden Personen wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die nicht als Vermummung gilt.
Die neun Versammlungen finden in zeitlicher Reihenfolge wie folgt statt:
- Aufseßplatz, 9.30 bis 10.30 Uhr
- Petra-Kelly-Platz, 11 bis 12 Uhr
- Fürther Straße, Eisenbahndenkmal, 11 bis 12.30 Uhr 
- Aufseßplatz, 11.30 bis 12.30 Uhr- Kornmarkt, 11.30 bis 12.30 Uhr

- Lorenzkirche, 13 bis 14 Uhr
- Demonstrationsfahrt mit einem Kfz im Bereich Plärrer, südliche Innenstadt und Südstadt, 13 bis 14 Uhr
- Gewerbemuseumsplatz, 15 bis 16 Uhr
- Kornmarkt, Eingang Straße der Menschenrechte, 18 bis 19 Uhr

Damit wird jedem Versammlungsanmelder sein Versammlungsrecht in einem verantwortbaren und verhältnismäßigen Umfang mit einer Teilnehmerzahl ermöglicht, die über die bisher erlaubten Versammlungen hinausgeht. Nachdem bei Ansammlungen von Menschen erhöhte Infektionsgefahren bestehen, werden teilnehmende Personen sowie Passantinnen und Passanten gebeten, auf die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu achten, insbesondere einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

Straßenfest zum 1. Mai ist verboten
Das Straßenfest zum 1. Mai am Nachbarschaftshaus Gostenhof ist nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt. Dies gilt sowohl auf der Straße und den Grünflächen als auch an anderen Örtlichkeiten. Weder für die Örtlichkeit am Nachbarschaftshaus Gostenhof noch für eine andere Örtlichkeit wurden eine Ausnahmegenehmigung und eine Sondernutzungsgenehmigung beantragt beziehungsweise erteilt. Damit sind das Abhalten eines Straßenfests und die Teilnahme daran verboten und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Motorradtreffen am 1. Mai in Nürnberg verboten
Die traditionelle Maiausfahrt der Motorradfahrer, zu der sich jedes Jahr am 1. Mai mehrere tausend Motorradfahrer an der Münchner Straße treffen, kann 2020 nicht stattfinden. Nach der derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind in Bayern Veranstaltungen, Versammlungen und andere Menschenansammlungen verboten.Ein solcher Aufenthalt in der Münchener Straße stellt deshalb auch keinen triftigen Ausnahmegrund von den geltenden Ausgangsbeschränkungen dar und kann mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden kann. Die Polizei wird an der Münchener Straße entsprechende Kontrollen durchführen. Motorradfahrer werden deshalb gebeten, sich nicht an der Münchener Straße einzufinden. Auch andere Motorradtreffen, wie zum Beispiel in Kulmbach, wurden wegen der derzeit bestehenden Verbote und Infektionsgefahren abgesagt.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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