Änderungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz

Oft muss nach einem Verkehrsunfall schnell gehandelt und die Wiederbelebung von Opfern eingeleitet werden. Symbolfoto: © arborpulchra/Fotolia.com
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ERLANGEN/REGION (pm/mue) - Staatsminister Joachim Herrmann hat bei den 20. Notfallmedizinischen Tagen in Erlangen die Bedeutung der so genannten Telefonreanimation unterstrichen.


„Im Notfall bekommen Anrufer über den Notruf 112 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederzubeleben. Damit können auch Laien, die zufällig vor Ort sind, schnelle Hilfe leisten. Niemand muss Angst haben, etwas falsch zu machen“, so der Minister. Das Bayerische Innenministerium hat dazu gemeinsam mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst, den Integrierten Leitstellen und dem Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Ludwig-Maximilians-Universität München einheitliche Leitlinien für die Leitstellen erarbeitet. Herrmann: „Inzwischen wurde unser Konzept in allen 26 Integrierten Leitstellen in Bayern eingeführt. Damit nehmen wir eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.“

Außerdem kündigte Joachim Herrmann wichtige Änderungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz an. So sollen die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst heilkundliche Maßnahmen bei einfachen Standardbehandlungen künftig an Notfallsanitäter delegieren können. „Die bestens ausgebildeten Notfallsanitäter erhalten damit eine ihrer Ausbildung entsprechende Verantwortung. Wir machen das Berufsbild der Notfallsanitäter auf diese Weise attraktiv. Gleichzeitig erhoffen wir uns eine Entlastung der Notärzte bei unkritischen Standardsituationen“, erklärte der Minister. Mit Blick auf die geplante Neustrukturierung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erhofft sich Herrmann eine Optimierung des medizinischen Qualitätsmanagements im bayerischen Rettungsdienst – der Gesetzentwurf wird derzeit im Landtag beraten.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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