Verbot für Schulen und Behörden
Beschluss: Bayern sagt Nein zum Gendern!

Foto: Gregor Bauernfeind/dpa/Symbolbild

MÜNCHEN (pm/nf) – In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Das hat der Ministerrat auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen.

Lehrerverband begrüßt das bayerische Genderverbot

„Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden," so Herrmann. Diese Regelung wurde nun nochmals durch eine Anpassung der AGO klarstellend ergänzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig." Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember des vergangenen Jahres nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Joachim Herrmann: „Daran orientieren wir uns. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden.“

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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