Verstöße können mit Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden ++ Fakten im Überblick
Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten – mit Ausnahmen!

Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten. | Foto: © Justinboat29/stock.adobe.com
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REGION (pm/nf) - Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.

Schulze: „Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der freiwilligen Vereinbarung zeigen: Es geht auch ohne die Plastiktüte beim Einkauf. Immer mehr Menschen gewöhnen sich daran, Mehrwegbeutel dabei zu haben. Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr. Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null. Denn das gilt dann auch für die Händler, die sich bislang nicht an der Vereinbarung beteiligt haben.“

Das gesetzliche Verbot soll den Trend beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland und damit den Erfolg der im Jahr 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortsetzen. Derzeit werden in Deutschland jährlich pro Kopf immer noch ca. 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verbraucht.

Der Entwurf verbietet Letztvertreibern das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern. Denn leichte Kunststofftragetaschen werden seltener wiederverwendet als solche aus stärkerem Material. Die gesetzliche Regelung soll insbesondere auch diejenigen Letztvertreiber erreichen, die sich bisher nicht an der freiwilligen Vereinbarung beteiligt haben.

Ein Verstoß gegen das Verbot kann nach dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von dem Verbot sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern), die im Handel von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser sogenannten „Hemdchenbeutel“ bzw. „Knotenbeutel“ würde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen.

An Stelle von leichten Kunststofftragetaschen sollen sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie. Schulze: „Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik ist bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen werden meistens aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen aus Rohöl.“

Das Verbot von Einweg-Kunststofftragetaschen ist nur ein Baustein von vielen in der Strategie des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling. Bereits im Jahr 2021 werden weitere Einweg-Kunststoffartikel wie etwa Plastikgeschirr in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie verboten.

Nach der heutigen Kabinettsentscheidung wird nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Parallel dazu erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission. Diese wurde bereits eingeleitet. Das Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Die Fakten auf einen Blick:

•  Ausnahmen: Verboten werden Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer (μm), die die bisherige Vereinbarung mit dem Handel umfasst. Die besonders dünnen Einweg-Plastiktüten, die Hemdchentüten, bleiben weiter erlaubt. Verboten werden auch sogenannte Bioplastiktüten, die nicht mehr als eine Mogelpackung darstellen. Ausgenommen sind Mülltüten. 

• Handel: Für ,,Hemdchentüten" gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Außerdem sorgen sie für einen hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Würden sie heute verboten werden, kämen neue (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was wiederum zu mehr Verpackungsabfall führen würde. Derzeit setzen mehrere Handelsketten probehalber bereits Alternativen für dünne Plastiktüten ein. Da Papiertüten oder andere Materialien nicht per se umweltfreundlicher sind, ist diese Testphase wichtig. Einige Handelsketten haben bereits damit begonnen bei Gemüse Verpackungen gänzlich wegzulassen.

• Alternativen: Mehrweg-Taschen aus Plastik und Polyester sind gute Alternativen. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie. So ist eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte. Mehrweg-Tragetaschen werden vorwiegend aus recyceltem Material hergestellt, Einweg-Plastiktüten dagegen eher aus Rohöl. Besonders umweltfreundlich sind Mehrweg-Tragetasche aus Polyester. Sie sind sehr leicht und halten besonders lange.

•  Umweltbilanz: Am umweltfreundlichsten sind Mehrweg-Tragetaschen aus recyceltem Kunststoff oder aus Polyester. Papiertüten sind nicht wirklich besser als Einweg-Plastiktüten. Allerdings werden sie eher recycelt und landen selten in der Umwelt, wo sie auch nicht lange verbleiben, weil die Papierfasern schnell zerfallen. Außerdem werden viele Papiertüten aus Recyclingpapier hergestellt. Natürlich sind mitgebrachte Körbe, Rucksäcke und ähnliche gute Alternativen. Bei Stoffbeuteln muss man darauf achten, dass sie entweder aus Recyclingmaterial stammen oder ihr Grundstoff aus der ökologischen Landwirtschaft kommt, zum Beispiel bei Flachs oder Baumwolle. Vor allem kommt es darauf an, dass sie oft wiederverwendet werden.

• Bioplastiktüten: Kunststoffe aus Pflanzen wie Zucker, Kartoffeln oder Mais sind nicht unbedingt umweltfreundlicher. Sie lassen sich kaum recyceln und der Anbau von Pflanzen für die Kunststoffproduktion ist häufig mit verstärktem Pestizideinsatz verbunden und findet in Monokulturen statt. Gelangen sie in die Umwelt, verbleiben sie dort sehr lange und können genauso schädlich wirken wie Rohöl-Kunststoffe. Auch Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind nicht umweltfreundlich. Sie bauen sich in der Natur kaum ab und sie verleiten dazu, sie nicht sachgerecht zu entsorgen.

• Plastikgeschirr: Das Verbot von Einweg-Plastiktüten ist nur ein erster Schritt. Bereits 2021 werden weitere Einweg-Plastikartikel verboten. Dazu zählen Plastikgeschirr oder Rührstäbchen. Das geschieht aufgrund der Binnenmarktregeln auf europäischer Ebene. Mit dem Handel sollen zudem weitere Maßnahmen vereinbart werden, um den Einsatz von Einweg-Verpackungen deutlich zu reduzieren. Dabei geht es nicht nur um Tüten, sondern auch um alle anderen Plastikverpackungen, speziell im Obst, Gemüse- und Lebensmittelbereich. Einige Handelsketten haben bereits damit begonnen bei Gemüse Verpackungen gänzlich wegzulassen. 

• Europarecht: Die Bundesregierung will alle Möglichkeiten ausnutzen, die das Europarecht bietet. Denn im Binnenmarkt kann nicht ein einzelner Mitgliedstaat einfach so ohne europäische Rechtsgrundlage Produkte oder ihre Verpackungen verbieten. Im Fall der Plastiktüten erlaubt eine eigene EU-Richtlinie zur Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs regulierende Maßnahmen bis hin zum Verbot. Im Fall von Strohhalmen, Plastikgeschirr und anderem überflüssigem Einwegplastik ist es gelungen, im vergangenen Jahr eine neue EU-Richtlinie zu beschließen, die diese Produkte ab 2021 europaweit verbietet. Gegenüber der neuen EU-Kommission setzt man sich dafür ein, weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Plastik und zum besseren Recycling zu beschließen.

• Bußgelder: Bieten Händler weiterhin Einweg-Plastiktüten mit einer Wanddicke unter 50 μm an, müssen sie mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen.

Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten. | Foto: © Justinboat29/stock.adobe.com
Solche Mehrwegeinkaufstaschen aus recyceltem Material sollen laut Gesetzentwurf erlaubt bleiben.  | Foto: Nicole Fuchsbauer
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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