Die Täter sind 13 Jahre alt
Daumenstück mit Machete abgetrennt - Kinder sind strafunmündig
- In einem Kiosk in Dortmund wurde der Besitzer mit einer Machete verletzt. (Symbolbild)
- Foto: Friso Gentsch/dpa
- hochgeladen von Nicole Fuchsbauer
- Nach einem Angriff mit einer Machete verliert ein Kioskbesitzer ein Stück seines Daumens
- Was über die 13 Jahre alten Tatverdächtigen (Syrer und Deutsch-Bulgare) und den Ablauf der Tat bekannt ist.
- Ohne Vorwarnung sprühten sie dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht
- Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei schlugen sie dann mit einer Machete auf den Kopf des Kioskinhabers (37, Syrer) ein
Dortmund (dpa/nf) - Wie geht man mit dieser Brutalität im Kindesalter um? In Deutschland passiert zunächst - nichts. Zwei 13-Jährige sollen einen Dortmunder Kiosk mit einer Machete überfallen und dem Betreiber einen Teil seines Daumens abgetrennt haben.
Die Tat ereignete sich bereits in der Nacht auf Samstag. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte zunächst von schweren Verletzungen des 37-jährigen Mannes sowie einer Notoperation im Krankenhaus berichtet. Angaben zum Gesundheitszustand des Mannes nach der OP gab es nicht.
Kein Ermittlungsverfahren
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde sind die tatverdächtigen Kinder strafunmündig. In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortung eines Menschen mit dem 14. Geburtstag. Vor diesem Hintergrund gebe es kein Ermittlungsverfahren und die 13-Jährigen würden nicht mehr vorgeladen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er verwies dabei auf das Jugendamt, das unterrichtet worden sei.
Der Kioskbesitzer wurde den Angaben zufolge unvermittelt angegriffen und ausgeraubt. Polizisten hatten die 13-Jährigen in unmittelbarer Nähe aufgespürt. Die Beute sollen die Tatverdächtigen zu diesem Zeitpunkt noch bei sich getragen haben. Die Kinder seien in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben worden.
Jugendamt kontaktiert Eltern
Die Stadt Dortmund erklärte auf die Frage nach dem weiteren Vorgehen des Jugendamtes, zu aktuellen Fällen äußere man sich nicht. Allgemein hieß es: «Der weitere Verlauf unserer Arbeit ist dann von vielen Faktoren abhängig und immer auf den individuellen Fall abgestimmt. Zentrale Fragen sind: Wie sind die familiären Hintergründe? Wie sind die Tathintergründe? Was braucht die Familie jetzt dringend?».
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