KEIN 2G-plus in der Gastronomie
Kabinettssitzung: Testfreiheit sofort nach Booster-Impfung!

Hubert Aiwanger, Florian Herrmann (CSU) und Klaus Holetschek (CSU) geben eine Pressekonferenz.  | Foto: Tobias Hase/dpa
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  • Hubert Aiwanger, Florian Herrmann (CSU) und Klaus Holetschek (CSU) geben eine Pressekonferenz.
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MÜNCHEN (pm/nf/dpa) - Nach der Kabinettssitzung verkündeten Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Ergebnisse. In Bayern wird es entgegen der Entscheidungen im Bund keine 2G-plus Regelung für die Gastronomie geben und verzichtet auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten.

Dr. Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, spricht auf einer Pressekonferenz.  | Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
  • Dr. Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei, spricht auf einer Pressekonferenz.
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Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:

Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.

2. Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.

• Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.

• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.

• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).

• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.

Disziplin der Gäste erlaubt lockere Restaurant-Regeln

Nur bei einer von 100 Kontrollen in der Gastronomie hat die Polizei nach Aussage von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bisher Verstöße gegen den Infektionsschutz festgestellt. Bei nur einem Prozent der Kontrollen habe Kritik geübt werden müssen, es zeige sich eine hohe Disziplin bei den Besuchern in Restaurants, sagte der Freie-Wähler-Chef am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Er berief sich dabei auf einen Bericht von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Sitzung des Ministerrats.

Nach Angaben Herrmanns wurden in den vergangenen drei Monaten bei rund 130.000 Kontrollen im gesamten Land rund 7300 Verstöße gegen die Corona-Zugangsregeln und die Maskenpflicht festgestellt. Konkret seien zwischen dem 11. November 2021 und dem 11. Januar 2022 4392 Verstöße gegen die 2G/3G-Regeln beim Zugang zu bestimmten Bereichen und 2889 gegen die Maskenpflicht aufgefallen, wie das Innenministerium mitteilte. Er kündigte an, dass die intensiven Polizeikontrollen systematisch und möglichst flächendeckend fortgeführt werden. Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet, wie er sagte.

Aiwanger verteidigte die Entscheidung des Kabinetts, in Bayern zunächst in der Gastronomie nicht die Testpflicht für Geimpfte und Genesene einzuführen. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung. Er betonte zugleich, dass auch im Bereich der Kultur noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Auch hier seien unter Umständen Lockerungen möglich, «wenn es verantwortbar ist». Aktuell würden aber noch Erkenntnisse fehlen, wie mit Omikron umzugehen sei.

Generell hoffe er, so Aiwanger, dass die sich anbahnende Omikron-Welle auch schnell wieder abfalle, vielleicht sei der «Turnaround» ja sogar bereits im Januar möglich, damit auch wieder Lockerungen möglich würden. In jedem Fall dürften Lockdown-Maßnahmen kein Dauerzustand sein. Die Wirtschaft müsse weiterlaufen.

Hubert Aiwanger, Florian Herrmann (CSU) und Klaus Holetschek (CSU) geben eine Pressekonferenz.  | Foto: Tobias Hase/dpa
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Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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