Schutz für Radfahrer ++ Auto-Poser ++ Punkte ++ Parken ++ Rettungsgasse
Neuer Bußgeldkatalog: Wann es für Verkehrssünder richtig teuer wird

Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. | Foto: © powell83/stock.adobe.com
  • Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.
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REGION (nf/pm) - Kernstück der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die am 28. April 2020 in Kraft tritt, sind neue Regeln, die vor allem die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr erhöhen sollen. So muss etwa künftig beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern zwingend ein Abstand von eineinhalb Metern, außerorts sogar von zwei Metern eingehalten werden.

Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zukünftig beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erhofft sich davon weniger Radl-Unfälle: ,,Wir müssen Radfahrer noch besser schützen. Denn als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt." Laut Herrmann stieg die Zahl der Radl-Unfälle und der verunglückten Radfahrer auf Bayerns Straßen in den vergangenen zehn Jahren jeweils um gut 40 Prozent.

Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ergänzt: „Mit den neuen Regelungen sorgen wir nicht nur für mehr Sicherheit auf den Straßen, wir machen das Radfahren auch deutlich attraktiver.“ Parkverbotsstrecken vor Kreuzungen mit baulich angelegten Radwegen werden verlängert, um die Sichtachsen zu vergrößern. Zudem gibt es nun die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Die Anordnung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen und ersetzt dort, wo es örtlich zur Förderung des Radverkehrs geboten ist, die Tempo 30-Zonen.

Neben den sicherheitsrelevanten Änderungen sollen zahlreiche Neuerungen das Radfahren erleichtern. So dürfen Radfahrende auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, Personen auf Fahrrädern transportiert werden, wenn die Räder hierfür entsprechend geeignet sind – das geht auf eine bayerische Initiative zurück. Auch bei den anderen neu eingeführten Verkehrszeichen und Markierungen steht der Radverkehr im Mittelpunkt. So wird beispielsweise der Grünpfeil nur für den Radverkehr, der sich in einer Testphase bereits bewährt hat, nun eingeführt. Eigene Verkehrszeichen wird es künftig für das Verbot des Überholens von Fahrrädern durch mehrspurige Fahrzeuge und für Radschnellwege geben. Sogenannte „Haifischzähne“, also Fahrbahnmarkierungen mit drei Spitzen, sollen die Vorfahrt von Radfahrenden auf Radschnellwegen markieren. Außerdem können Radwege künftig zur besseren Sichtbarkeit mit einer weißen Randmarkierung versehen werden.

Verbesserungen beinhaltet die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung aber nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer. Mit wichtigen Neuerungen wird auch auf die wachsende Bedeutung von Carsharing-Angeboten reagiert. So können solche Fahrzeuge künftig von der Zahlung von Parkgebühren befreit werden und spezielle Carsharing-Parkplätze ausgewiesen werden. Verkehrsministerin Schreyer betont dazu: „Mir ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die freie Wahl des Verkehrsmittels haben. Dafür muss das Angebot an unterschiedlichen Verkehrsmitteln aber möglichst attraktiv sein. Mit den Neuerungen beim Radverkehr und beim Carsharing leisten wir hierfür einen wichtigen Beitrag.“

Die neuen Regelungen gehen mit einer Anpassung des Bußgeldkatalogs einher. Insbesondere bei Verstößen, die die Sicherheit von Radfahrenden gefährden, können künftig höhere Bußgelder erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rechtsabbiegen, das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, deren vorschriftswidrige Benutzung oder auch das unerlaubte Parken in zweiter Reihe.

Neuer Bußgeldkatalog für Autofahrer

• Insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wurden die Regelsätze angepasst. Bei schwereren Verstößen ist in diesen Fällen darüber hinaus künftig der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.

• Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (55 Euro), sowie die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge auf die gleiche Höhe angehoben. 

• Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Neu ist auch ein Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.

• Bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h. 

• Es werden insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

• Auch das sogenannte Auto-Posing kann wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle wird die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Quelle: Bundesverkehrsministerium
Mehr Infos:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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