Bankkunden
Mehr Rechte beim Dispo?
BERLIN (dpa/mue) - Wer sein Konto übermäßig überzieht, soll künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. Der Kreditgeber muss außerdem, bevor er zur Eintreibung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung einleitet, anbieten, den in Anspruch...