Kampf gegen "Vermieter-Haifische"
Neue "GroKo" ringt um verbesserten Mieterschutz - DAS sind die Pläne

Die Unterhändler von Union und SPD wollen einen Steuerbonus, für Vermieter, die ihre Wohnungen günstig anbieten.  | Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Symbolbild)
  • Die Unterhändler von Union und SPD wollen einen Steuerbonus, für Vermieter, die ihre Wohnungen günstig anbieten.
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BERLIN (dpa/vs) - Eine neue Episode im gefühlten Dauerstreit Vermieter gegen Mieter? - Die Ampel-Regierung hat beim Wohnungsbau Ziele verfehlt, in Großstädten steigen die Mieten. Was dazu in einem Papier von Union und SPD steht, und wie die neue "GroKo" es besser machen will.

Unterhändler von Union und SPD wollen Mieter effektiver vor überhöhten Mieten schützen. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Papier der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen heißt es nicht nur, die Mietpreisbremse solle für zunächst zwei Jahre verlängert werden. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 auch ein Bußgeld für Vermieter vorbereiten, die sich nicht an diese Vorschrift halten. Die Mietpreisbremse begrenzt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten in neuen Verträgen.

Steuerbonus für Günstig-Vermieter

Die Arbeitsgruppe schlägt auch vor, Vermieten wieder attraktiver zu machen - und zwar über einen Steuerbonus für alle, die ihre Wohnungen günstig anbieten. Welche Mieten man verlangen darf, ist noch nicht festgelegt. Zur Ankurbelung des Wohnungsbaus soll es eine «Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive» geben. Die bisherigen KfW-Förderprogramme sollen zusammengefasst werden: Eins für den Neubau, eins für Modernisierungen.

Bei den Koalitionsverhandlungen bedeutet das Papier noch keine endgültige Einigung - über den Vorschlag der Arbeitsgruppe beraten nun die Chefverhandler der Parteien. Generell stehen zudem Vorschläge aus den Arbeitsgruppen unter Finanzierungsvorbehalt.

Punkte strittig

In der Arbeitsgruppe gab es zu verschiedenen Themen keine Einigung. So will die SPD für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nur eine maximale Mietsteigerung von sechs Prozent in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulassen, in allen anderen Regionen statt derzeit 20 nur 15 Prozent. Dagegen lehnt die Union eine Verschärfung der sogenannten Kappungsgrenze ab.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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