Etikette
Wissen Sie, woher Ihr Honig kommt?

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BERLIN (dpa/mue) - Es gibt ihn «zart-fließend» oder «cremig-streichzart»: Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den Gläsern. In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung «aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern».

Solche vagen Angaben müssen nach einer europäischen Richtlinie bald konkreter werden, nämlich mit den Ursprungsländern je nach Gewichtsanteil. Das Bundesernährungsministerium bringt jetzt eine Verordnung für die nationale Umsetzung auf den Weg. Verbraucherschützer begrüßen das als überfällig und mahnen noch weitere verpflichtende Herkunftsangaben an. Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen». Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und mache es auch allen leichter, sich für heimische Produkte zu entscheiden.

Bisher nur «für Außerirdische»?

Dabei muss das Ursprungsland prinzipiell angegeben werden, wie eine EU-Richtlinie schon festlegt. Stammt der Glas-Inhalt aber aus mehreren Ländern, können es auch noch pauschale Angaben für die gesamte Honigmischung sein: aus den 27 EU-Ländern, aus «Nicht-EU-Ländern» rund um den Globus oder eben eine «Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern». Die Verbraucherorganisation Foodwatch monierte bereits seit längerem: «Für Außerirdische mag eine solche Kennzeichnung vielleicht interessant sein», denn das sage nicht mehr aus als «Herkunft: Planet Erde». Etwas konkreter sind schon Angaben wie «aus Lateinamerika» oder «Chile, Guatemala und Uruguay». Eingeführt wird nun aber eine verpflichtende Ursprungslandkennzeichnung für Mischungen, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Und dabei müssen die Länder in absteigender Reihenfolge ihres Anteils und zusätzlich mit dem Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden. Ein einziges Ursprungsland ist wie bisher ohne Prozentzahl anzugeben, also etwa «Honig aus Deutschland».

Die 2024 auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie muss bis zum 14. Dezember in deutsches Recht umgesetzt sein. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 14. Juni 2026. Dabei gilt: «Was bis zum Stichtag nach den bisherigen Vorgaben hergestellt, abgefüllt und gekennzeichnet wurde, kann auch nach dem Stichtag abverkauft werden», erläuterte der Ministeriumssprecher. Für die Wirtschaft sei so insgesamt eine Übergangsfrist von 24 Monaten geschaffen worden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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