Neuerungen in Erlangen
Das wird 2024 alles anders!

Symbolfoto: © photocrew / AdobeStock
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ERLANGEN (pm/mue) - Auch für die Erlangerinnen und Erlangen gelten zum 1. Januar 2024 wieder gesetzliche oder organisatorische Neuerungen. Die Stadtverwaltung hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt (Auswahl):

Ab Januar erhöhen sich die Gebühren für die Müllentsorgung. Gründe sind höhere Personalkosten, ein allgemeiner Kostenanstieg bei der Abfallentsorgung und eine Erlösminderung auf Seiten der Papierverwertung. Insgesamt erhöhen sich die Kosten durchschnittlich um zehn Prozent. Die Abfallbeseitigungsgebühren sind kostendeckende Gebühren, das heißt die Gebühren dürfen nur so hoch sein, dass die Ausgaben gedeckt sind. Haushalte mit einer 120-Liter-Restmüll-Tonne müssen daher zum Beispiel ab Januar etwas mehr als neun Prozent mehr zahlen (33,60 Euro, ohne Eigenkompostierungsabschlag).

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Dokumente bleibt davon unberührt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt ein Personalausweis, für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts können mit Beginn des neuen Jahres in der gesamten Innenstadt die Busse kostenlos genutzt werden. Der Bereich erstreckt sich vom Busbahnhof im Westen zum Zollhausplatz im Osten sowie von der Werner-von-Siemens-Straße im Süden bis zur Schwabachanlage im Norden.

Das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen werden zum Januar um fünf Prozent im jeweiligen Pflegegrad angehoben, die Zuzahlungen zu den pflegebedingten Kosten in Pflegeheimen werden erhöht. Das Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige kann bei einem akut aufgetretenen Pflegefall jährlich in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für Kinder und pflegebedürftige junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 werden die bisherigen Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zu einem Entlastungsbudget zusammengeführt.

Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung, also Mindestunterhalt abzüglich des gesamten Kindergeldes von derzeit 250 Euro, steigt zum 1. Januar und beträgt für Kinder bis fünf Jahre 230 Euro (bisher 187 Euro), von sechs bis elf Jahren 301 Euro (bisher 252 Euro) und von zwölf bis 17 Jahre 395 Euro (bisher 338 Euro).

Mehr Informationen online unter:
www.erlangen.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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