Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime
Keine regelmäßigen Visiten mehr!

Auch für ärztliche Besuche und Untersuchungen in Heimen wurden die Bestimmungen verschärft.
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ERLANGEN (pm/mue) - Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Alten- und Pflegeheime nochmals über Besuchsregeln, Hygieneregeln sowie das Vorgehen bei Infektionsverdacht oder nachgewiesener Infektion unterrichtet.

Wie das Erlanger Presseamt mitteilt, ist jede Pflegeeinrichtung nach den Vorgaben des Freistaats Bayern verpflichtet, einen Pandemiebeauftragten zu benennen, der bei einem Infektionsgeschehen alle Maßnahmen koordiniert und Ansprechpartner für die Behörden ist. Bei den Einrichtungen liegt auch die Verantwortung, bei bestätigten Covid-19-Fällen im Sinne der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) vorzugehen.

Die Heimaufsicht (FQA) der Stadt Erlangen steht mit allen entsprechenden Einrichtungen und deren Pandemiebeauftragten in Kontakt, und auch der von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) der Stadt eingesetzte Versorgungsarzt hat alle Erlanger Einrichtungen über die Regelungen der ärztlichen Versorgung unterrichtet. Angesichts des hohen Ansteckungsrisikos werden medizinisch veranlasste Hausbesuche in Heimen künftig beschränkt, regelmäßige Visiten ohne dringlichen Anlass sind bis auf weiteres untersagt. Die bisher für die jeweiligen Einrichtungen zuständigen ärztlichen Betreupraxen bleiben weiterhin erster Ansprechpartner ihrer jeweiligen Patienten in der Einrichtung und sind deshalb auch künftig verpflichtend zuerst zu verständigen, wenn ärztliche Einschätzung oder Behandlung bei einem Heimbewohner nötig ist. Hausbesuche in den Pflegeheimen werden von den ärztlichen Betreupraxen aber nicht mehr durchgeführt – diese übernehmen die von der FüGK festgelegten Hausbesuchspraxen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst sowie der Notarztdienst sind von den genannten Regelungen ausgenommen, kommen also weiterhin in die Einrichtungen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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