Rätselhafter Silvester-Crash
Autokönig Zitzmann vor Gericht!

Bekannt wie der sprichwörtliche bunte Hund: Autokönig Christoph Zitzmann (53) mit seinem1001 PS starken Bugatti Veyron. | Foto: Peter Maskow
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  • Bekannt wie der sprichwörtliche bunte Hund: Autokönig Christoph Zitzmann (53) mit seinem1001 PS starken Bugatti Veyron.
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NÜRNBERG – Hinter dem Aktenzeichen 51 Cs 709 Js 1 02432/21 versteckt sich der Promi-Prozess des Jahres! Frankens „Autokönig“ Christoph Zitzmann (53) steht vor Gericht, ihm droht eine deftige Strafe – wegen eines mysteriösen Verkehrsunfalls in der Silvesternacht 2020/21...

Der schillernde Typ, der deutschlandweit für seinen Handel mit exklusivsten Fahrzeugen (u.a. Lamborghini, Bugatti, Rolls Royce-Royce) bekannt wurde, sollte am 1.1.2021 gegen 1.45 Uhr in Nürnberg am Laufertorgraben einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Was dann geschah, beschäftigt jetzt das Amtsgericht Nürnberg im Sitzungssaal 60. Im Publikum u.a. Zitzmanns Sohn, Promi-Gastronomin Brigitte "Bixi" Wensauer (BXS Bar) und sein Freund, der VIP-Bodyguard Peter Althof.

Der Staatsanwalt klagt an:

Zitzmann habe absichtlich eine Vollbremsung bis zum Stillstand hingelegt, um Polizeihauptkommissar Rene T., der ihn mit „STOP POLIZEI“ kontrollieren wollte, ebenfalls zur Bremsung zu veranlassen. Der Beamte konnte – wie Zitzmann wusste oder zumindest in Kauf nahm – nicht mehr stoppen und knallte mit seinem VW-Bus, besetzt mit zwei weiteren Beamten, dem Mercedes SUV hinten rein. Schaden: 6.793,98 Euro.

Polizeihauptkommissar Rene T. sagt als Zeuge der Anklage aus:

Er habe den Fahrer des Mercedes SUV wegen des damaligen Corona-Ausgangsverbots kontrollieren wollen. Auf gleicher Höhe fahrend, habe der sich durch Gaswegnehmen verdächtig gemacht. „Er trug eine Kapuze. Ich hatte den Eindruck, er will nicht, dass man ins Auto sieht.“ Rene T. bremste ebenfalls, scherte hinter Zitzmann ein. Über den exakten Abstand zum „Autokönig“ sind sich T. und seine zwei Kollegen – nacheinander im Zeugenstand – nicht mehr einig. Er soll ein bis zwei Fahrzeuglängen betragen haben. „Zu gering“, wie Rene T. sagt. Gegen ihn als Auffahrenden war ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, das entweder verjährt ist oder eingestellt wurde – Genaueres blieb nebulös.

Dieses Foto zeigt die Situation nach dem Auffahrunfall.  | Foto: Privat
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Zitzmann verteidigt sich mit Top-Anwälten. Er sagt:

"Der Crash war keine Absicht. Ich bin mit 20 bis 30 km/h in der verkehrsarmen Nacht ohne Eile den Laufertorgraben hinabgerollt." Dann bemerkte er plötzlich Blaulicht, erschrak. Er guckte in den Rückspiegel – und sah rot leuchtend „STOP POLIZEI“. Er bremste, um der Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten. Schaden an seinem Mercedes ML AMG Youngtimer: mehr als 16.000 Euro.

Welche Strafe steht im Raum?

Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Nötigung. Für den Prozess sind drei Fortsetzungstermine angesetzt.

Autor:

Peter Maskow aus Nürnberg

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