Es geht um die finanzielle Grundsicherung
Die Arbeitsagentur erleichtert die Beantragung von Geldleistungen

Die Arbeitsagentur erleichtert vorübergehend die Beantragung von Geldleistungen. | Foto: Bundesagentur für Arbeit
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NÜRNBERG (pm/ak) - Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

Auf einer Sonderseite im Internet informiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden sich auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung. Hier können auch die erforderlichen Anträge abgerufen werden.  In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer wird dann ebenfalls auf der Internetseite der BA veröffentlicht.

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen.

Selbständige
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Auch der Freistaat Bayern hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, weitere Information erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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