Von Unterhaltsvorschuss bis Kinderzuschlag
Im Überblick: Diese neuen Regelungen entlasten viele Familien

Foto: © deagreez/stock.adobe.com/Symbolbild

NÜRNBERG (pm/nf) – Neue Regelungen und steigende finanzielle Unterstützungen entlasten Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Daher rät die Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg, Elisabeth Ries, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.

„Steigende Lebenshaltungskosten belasten gerade auch Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sehr. Einige gesetzliche Anpassungen bei Leistungen und Freibeträgen tragen dazu bei, die finanzielle Situation von Familien zu verbessern und die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf zu erleichtern. Ich empfehle allen Paar- und alleinerziehenden Familien mit niedrigem Einkommen zu prüfen, ob sie Anspruch beispielsweise auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, denn selbst bei niedrigen Beträgen damit sind weitere Vergünstigungen und Entlastungen etwa über den NürnbergPass verbunden“, sagt Elisabeth Ries.

Übersicht der aktuellen Änderungen:

Kinderzuschlag steigt
Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2024 erhöht, von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, können durch den Kinderzuschlag finanziell unterstützt werden.

Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende erhalten ab Januar 2024 einen erhöhten Unterhaltsvorschuss. Die monatlichen Beträge steigen auf bis zu 230 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren, 301 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 395 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhalten.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2024 um 360 Euro auf 6 384 Euro pro Kind erhöht. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.

Kinderkrankentage
Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage wird von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht, für Alleinerziehende von 20 auf 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen zu unterstützen. Bei stationärer Behandlung besteht zudem ab 2024 ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Neue Regelungen beim Elterngeld
Um Kürzungen des Elterngelds zu vermeiden, werden für Geburten ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch zunächst von bisher 300 000 Euro auf 200 000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare auf 175 000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende gilt ab 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150 000 Euro. boe

Weitere Informationen zu den Neuregelungen auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/spuerbare-verbesserungen-fuer-familien--234802
Kinderzuschlag - Start (arbeitsagentur.de)
BMWSB - Wohngeld - Wohngeld-Plus - Rechner (bund.de)

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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