Corona-Hinweisschilder in der Altstadt und der Südstadt
Nürnberg wieder wieder auf Stufe Rot: Club ohne Zuschauer

Warnschilder zum Maskengebot und zum Alkoholverbot. | Foto: Stadt Nürnberg
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  • Warnschilder zum Maskengebot und zum Alkoholverbot.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen (RKI, 20.10.20, springt die Corona-Ampel mit dem Wert 55,56 wieder auf Rot), hat die Stadt Nürnberg weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz angeordnet. Damit gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr, die jeweiligen Vorgaben der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für den Inzidenzwert größer 50. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) hat in der Nürnberger Südstadt damit begonnen, zwei verschiedene Corona-Warnschilder aufzuhängen. Die Verbrauchermesse Consumenta wurde bereits abgesagt. 

Oberbürgermeister Marcus König betont: „Wir wollen den Regelbetrieb von Kitas und den Präsenzunterricht in den Schulen weiter aufrechterhalten. Auch die Dienststellen der Stadt stehen für die Bürgerinnen und Bürger weiter zur Verfügung.“ Cornelia Trinkl, Referentin für Schule und Sport, erklärt: „Wir bewerten die Situationen in den jeweiligen Schulen täglich neu. Im Infektionsfall wird in Absprache mit den Behörden jeweils vor Ort entschieden, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.“

Zugleich laufen aber auch die Vorbereitungen für den Fall, dass auf Distanzunterricht umgestellt werden muss.„Auch der derzeitige, so genannte eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas läuft weiter, auch wenn die Corona-Ampel auf rot steht“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. Die Kinder werden in festen Gruppen betreut und das Personal muss eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen. Ein automatischer Zusammenhang mit bestimmten Inzidenzwerten besteht nicht, vielmehr arbeiten die Kitas nach dem Rahmenhygieneplan des Bayerischen Sozialministeriums, der unterschiedliche Stufen vorsieht.  Für Nürnberg gilt danach weiterhin die derzeitige Stufe 2, da das Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen dies nach Einschätzung der Stadt Nürnberg zulässt.

Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr:

Maskenpflicht:Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Freizeitparks, (Indoor-)Spielplätzen, Bowling-Bahnen etc.), Kulturstätten (wie Ausstellungen, Museen, Tiergarten etc.) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.

Es besteht laut Verordnung in Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz nun in allen Jahrgangsstufen – also in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Auch für Hortkinder gilt eine Maskenpflicht, aber nicht in den Betreuungsräumlichkeiten etc. und Außenbereichen Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auch am Platz in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie von Besucherinnen und Besuchern in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.

Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern:Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Sperrstunde:Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen:Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte) in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Keine Zuschauer: Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der Umstellung der Corona- Ampel durch das Bayerische Gesundheitsministerium auf rot werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock- Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden.


Hinweisschilder in Nürnberg


Das eine Schild weist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und das verpflichtende Tragen eines korrekt angelegten Mund-Nasen-Schutzes hin. Das zweite Schild weist auf das Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum hin. Bezogen auf die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, gilt das Alkoholverbot ab 35 Neuinfektionen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr. Steigt die Sieben-Tage- Inzidenz auf einen Wert von über 50, tritt das Verbot bereits um 22 Uhr in Kraft und endet ebenfalls um 6 Uhr morgens.
Sör wird mehrere Gebiete der Altstadt, die unter anderem die Fußgängerzonen und die Insel Schütt umfassen, den Nelson-Mandela- Platz, den Kopernikusplatz sowie den Aufseßplatz mit jeweils rund500 Schildern bestücken und so auf die Sonderzonen hinweisen, in denen Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten.

Corona-Krise: Stadt verbietet Consumenta 2020
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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