Rechtsaufsicht erklärt Wahlanfechtung für unbegründet
Stadtratswahl in Nürnberg ist gültig

Auf dem Bild vom Februar zeigt Nürnbergs Wahlamtsleiter Wolf Schäfer den Nürnberger Wahlzettel für die Oberbürgermeisterwahl / Kommunalwahlen am 15. März 2020.  | Foto: Udo Dreier
  • Auf dem Bild vom Februar zeigt Nürnbergs Wahlamtsleiter Wolf Schäfer den Nürnberger Wahlzettel für die Oberbürgermeisterwahl / Kommunalwahlen am 15. März 2020.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Das Wahlamt der Stadt Nürnberg teilt mit, dass die Regierung von Mittelfranken als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde eine bei ihr eingereichte Anfechtung der Nürnberger Stadtratswahl für unbegründet erklärt hat. Eine Wahlbewerberin und ein Wahlbewerber hatten die Stadtratswahl angefochten, weil nach den technischen Schwierigkeiten bei der Stimmzettelerfassung am Tag nach der Wahl nicht alle Stimmbezirke nochmals ausgezählt worden seien.

Die Regierung von Mittelfranken erklärte in ihrem Bescheid an die Antragsteller, dass die Wahlanfechtung fristgerecht und zulässig, jedoch unbegründet sei. Die Stadtratswahl wäre nur dann für ungültig zu erklären, wenn Wahlrechtsvorschriften verletzt worden seien und es möglich sei, dass bei Einhaltung der Wahlvorschriften ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre. Diese Voraussetzungen für eine Ungültig-Erklärung der Wahl seien nicht gegeben; deshalb wurde von der Regierung von Mittelfranken die Wahlanfechtung als unbegründet zurückgewiesen.

Wahlamtsleiter Wolf Schäfer äußerte sich erleichtert über diesen Ausgang: „Ich verstehe natürlich, dass die von der Software verursachten Turbulenzen das Vertrauen in die Korrektheit des festgestellten Wahlergebnisses nicht gerade gestärkt haben. Die Wahlvorstände und wir als Wahlbehörde mussten einen großen Aufwand betreiben, um eben diese Korrektheit sicherzustellen.“ Schließlich seien die Niederschriften und die Stimmzettelerfassung in allen 525 Stimmbezirken überprüft und 32 Stimmbezirke sogar neu ausgezählt worden. Alles sei nachprüfbar, weil es gerade für jeden kumulierten oder panaschierten papiernen Stimmzettel ein Abbild in den Computer-Ergebnisdaten gebe. „Verstöße gegen die wahlrechtlichen Vorschriften, die zu einer Ungültig-Erklärung der Wahl führen könnten, hat es nicht gegeben.“, fasst Wolf Schäfer zusammen. Die Nürnbergerinnen und Nürnberger könnten sich darauf verlassen, dass die Stadtverwaltung die wahlrechtlichen Vorschriften stets peinlich genau beachtet.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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