Eigenanteil der Stadt 10 Prozent
Straßenreinigung in Nürnberg wird teurer
- Sör ist der größte und personalstärkste Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg und beschäftigt fast 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Foto: SÖR / Stadt Nürnberg
- hochgeladen von Nicole Fuchsbauer
NÜRNBERG (pm/nf) – Sör. zuständig für die Straßenreinigung in Nürnberg, ändert mit Wirkung zum 1. Januar 2027 die Straßenreinigungssatzung sowie die Gebührensatzung zur Straßenreinigung. Grund hierfür ist eine notwendige Anpassung der Straßenreinigungsgebühren.
Für die Reinigungsklasse A steigt die Gebühr damit ab 2027 von bisher 13 Euro auf künftig 16,55 Euro je Meter Straßenfrontlänge des betreffenden Grundstücks. In der Reinigungsklasse B steigt die Gebühr von 4,46 Euro auf 5,57 Euro. Die Neukalkulation war zum Ende des bisherigen Kalkulationszeitraums 2023 bis 2026 erforderlich. Von 2027 bis einschließlich 2030 bleiben die Gebührensätze nun wieder unverändert. Der Nürnberger Stadtrat hat der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, 30. September 2026, zugestimmt.
Die Straßenreinigung wird nicht vollständig über Gebühren finanziert. Die Stadt Nürnberg übernimmt weiterhin einen Eigenanteil von zehn Prozent, mit dem das öffentliche Interesse an einem sauberen Straßenbild berücksichtigt wird. Dieser Anteil bleibt auch im neuen Kalkulationszeitraum unverändert. Grundlage für die neue Gebührenberechnung sind unter anderem die tatsächlichen Kosten des Jahres 2025, denen die bisherige Kalkulation nicht mehr gerecht wurde. Außerdem flossen in die Kalkulation gestiegene Personal- und Sachkosten sowie höhere Energie- und Kraftstoffkosten ein. Ein weiterer neuer Bestandteil ist die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe im Stadtgebiet. Die hierfür anfallenden gebührenfähigen Aufwendungen werden erstmals in die Straßenreinigungsgebühren einbezogen. Die regelmäßige Leerung der Papierkörbe trägt zur Reinhaltung von Straßen und Plätzen und damit zu einem verlässlichen Sauberkeitsniveau bei.
Die Gebühren gelten für die Grundstücke in den entsprechenden Zwangsreinigungsgebieten. Im Reinigungsgebiet A übernimmt Sör die Reinigung von Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen; die Anlieger sind dort von der Reinigungspflicht entbunden und zahlen dafür Straßenreinigungsgebühren. Im Reinigungsgebiet B übernimmt Sör die maschinell mögliche Reinigung der Fahrbahnen, während die Anlieger unter anderem für die Gehwegreinigung verantwortlich bleiben. Außerhalb dieser Gebiete sind die Anlieger selbst für die Reinigung zuständig; dort fallen keine Straßenreinigungsgebühren an.
Hintergrund und Zahlen
In Nürnberg kümmern sich rund 200 Sör-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter um die Sauberkeit auf den Straßen. Dabei werden rund 1.300 Kilometer Straßen und Gehwege teilweise mehrmals pro Woche gereinigt. Rund 7.500 Tonnen Abfall fallen jährlich bei der Straßenreinigung an. Außerdem werden rund 3.300 öffentliche Papierkörbe im Straßenraum regelmäßig, teilweise mehrmals pro Woche, geleert.
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