Deutsche Staatsbürgerschaft
20 Prozent mehr Einbürgerungen - die meisten aus Syrien

Nach einer Einbürgerung kann auch ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.  | Foto: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild
  • Nach einer Einbürgerung kann auch ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.
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WIESBADEN (dpa) - In Deutschland haben sich im vergangenen Jahr 20 Prozent mehr Menschen einbürgern lassen als im Jahr davor - die meisten von ihnen kamen aus Syrien.

131.600 Ausländerinnen und Ausländer wurden laut Statistischem Bundesamt 2021 in Deutschland eingebürgert. «Dieser Anstieg ist gut zur Hälfte auf die hohe Zahl an Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern zurückzuführen», berichtete das Amt in Wiesbaden. 19.100 syrische Staatsangehörige wurden 2021 eingebürgert - fast dreimal so viele wie 2020.

Am zweithäufigsten wurden Menschen aus der Türkei eingebürgert (12.200 Menschen). Danach folgten rumänische (6900), polnische (5500) und italienische (5000) Staatsangehörige. Insgesamt nahmen Menschen mit 173 unterschiedlichen Nationalitäten die deutsche Staatsbürgerschaft an. Jede vierte Person hatte zuvor den Pass eines EU-Mitgliedstaates. Für eine Einbürgerung nötig sind ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren.

Neu Eingebürgerte im Schnitt 6,5 Jahre in Deutschland

«Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen», erklärten die Statistiker. Die große Mehrheit der neu eingebürgerten Syrerinnen und Syrer war allerdings noch keine acht Jahre im Land, im Durchschnitt waren es 6,5 Jahre.

Wer sich bereits nach sechs Jahren einbürgern lassen möchte, kann das laut Staatsangehörigkeitsgesetz über «besondere Integrationsleistungen» erreichen. Dazu zählen besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Leistungen, aber auch bürgerschaftliches Engagement. Familienmitglieder können in diesen Fällen ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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