Mehr Geld für Intensivpflegekräfte
Bayern: Ministerrat beschließt Testpflicht für Kita-Kinder ab Januar

Foto: Monika Skolimowska/dpa/Symbolbild

REGION (pm/nf) - Nach der jüngsten Kabinettssitzung verkündeten Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann,Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus  Holetschek und Digitalministerin Judith Gerlach die neuesten Beschlüsse - unter anderem die Testpflicht in Kitas ab Januar. 

Schnellüberblick:

  • Bayern stärkt Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten / Maßnahmenpaket mit rund 66 Millionen Euro zur Sicherung und Schaffung weiterer Kapazitäten
  • Ministerrat beschließt Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen
  • Bayern fordert Gehaltsverdoppelung für Intensivpflegekräfte / Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative / Bund soll verfügbares Nettoeinkommen für ein Jahr erhöhen
  • Staatsregierung schafft bundesweit einmalige Strukturen zur digitalen Transformation / Bayern erhält Digitalagentur, Digitalrat und Digitalmonitoring / 16 Millionen Euro zur Beschleunigung von Digitalprojekten
  • Freistaat baut Digitale-Vorreiterrolle aus: Bayern Server wird gezielt weiterentwickelt / Künftig noch mehr moderne, sichere und nutzerfreundliche eGovernment-Leistungen

Die vierte Welle der Corona-Pandemie stellt die bayerischen Kliniken vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die Belastung der Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat ein Spitzenniveau erreicht. Die Staatsregierung stärkt deshalb die Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten im Freistaat mit einem Maßnahmenpaket im Umfang von rund 66 Millionen Euro. Ziel ist es, die Kapazitäten zur Behandlung von Intensivpatientinnen und -patienten zu sichern und weitere Kapazitäten zu schaffen.

• Weitere Krankenhäuser und deren Pflegepersonal werden in die Versorgung eingebunden, beispielsweise Fachkliniken. Die Kliniken werden aufgefordert, geeignete (Notfall-)Patientinnen und Patienten von den COVID-19-Schwerpunktversorgern aufzunehmen und diese dadurch zu entlasten. Alternativ stellen sie Pflegepersonal für besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung. Die betroffenen Krankenhäuser werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt. Die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

• Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen bedarf nach eineinhalb Jahren Pandemie gerade auf dem gegenwärtigen Höhepunkt der vierten Welle besonderer und insbesondere auch monetärer Anerkennung. Gleichzeitig soll damit auch ein Anreiz für die bereits in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte geschaffen werden. Dafür braucht es vor Ort zur jeweiligen Klinik passende Konzepte. Gleichzeitig sollen auch Bedürfnisse aus dem persönlichen Bereich berücksichtigt werden können, beispielsweise bei der Kinderbetreuung. Der Freistaat stellt den Kliniken deshalb Mittel zur Unterstützung des vor Ort besonders belasteten Pflegepersonals zur Verfügung.

• Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen werden zur Entlastung der Krankenhäuser in die akutstationäre Versorgung eingebunden. Die betroffenen Einrichtungen werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt, die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

• Der Ministerrat ermöglicht zudem den Einsatz von Anästhesisten aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich in bayerischen Krankenhäusern. Zur Finanzierung trifft das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eine Abrechnungsvereinbarung. Auf deren Grundlage können niedergelassene Anästhesisten vorübergehend in Krankenhäusern tätig werden, die Bedarf an einem solchen Einsatz haben.

Ministerrat beschließt Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden. Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich PCR-Pooling (sog. Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.

Bayern fordert Gehaltsverdoppelung für Intensivpflegekräfte

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt insbesondere für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in einem klinischen Einsatzbereichen seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar. Bayern setzt sich deshalb dafür ein, dass das Gehalt insbesondere von diesen Intensivpflegekräften mindestens für ein Jahr verdoppelt wird. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen.

Mit der bayerischen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah das verfügbare Nettoeinkommen von Intensivpflegekräften und Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 zu erhöhen. Damit soll ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals gesetzt werden. Der Freistaat schlägt dafür die Prüfung einer zeitlich befristeten Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer wesentlichen Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes vor – ggf. in Kombination mit einer vollständigen Steuerfreistellung dieser Prämie.

Der Freistaat weist in der Bundesratsinitiative zudem eindringlich darauf hin, dass auch die Langzeitpflege während der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern hatte. Bayern fordert daher, dass perspektivisch auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen realisiert werden.

Staatsregierung schafft bundesweit einmalige Strukturen zur digitalen Transformation

Die Staatsregierung hat sich ambitionierte Vorgaben für die digitale Infrastruktur und digitale Verwaltung gesetzt und treibt die Umsetzung des bayerischen Digitalpakets konsequent voran. Als nächste Schritte hat das Kabinett heute die Digitalagentur, den Digitalrat sowie ein strukturiertes Digitalmonitoring auf den Weg gebracht. Zudem wurde ein Beschleunigungsbudget beschlossen, mit dem Digitalprojekte der Ressorts flexibel umgesetzt werden können. Damit schafft die Staatsregierung bundesweit einmalige Strukturen zur Gestaltung der staatlichen digitalen Transformation. Die Maßnahmen des Digitalpakets werden spürbare Fortschritte bei der Alltagsdigitalisierung bringen und die Digitalisierung der Verwaltung noch einmal deutlich beschleunigen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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