Beschwerde der Unionsfraktion
Gericht prüft Pannen bei Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag.
Foto: Uli Deck/dpa
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Am Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung über die Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin und deren Folgen begonnen.

Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts will zum Beispiel prüfen, inwiefern lange Wartezeiten und Stimmabgaben nach 18.00 Uhr Wahlfehler seien. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.

Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag (Az. 2 BvC 4/23). Aus deren Sicht müsste die Wahl in mehr Wahlbezirken wiederholt werden, als vom Plenum mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Es liegen in Karlsruhe mehr als 60 weitere Beschwerden mit Bezug auf die Bundestagswahl vor. Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter war auch einer des Bundeswahlleiters.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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