Mit dem Eintragungsschein bayernweit für die Rettung der Bienen unterschreiben!

Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 findet in Bayern das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ statt. | Foto: ©sergo321/Fotolia.com
  • Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 findet in Bayern das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ statt.
  • Foto: ©sergo321/Fotolia.com
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen: Eintragungsschein ermöglicht Teilnahme außerhalb der Heimatgemeinde oder Vertretung durch Hilfsperson – einfache schriftliche Beantragung

REGION (pm/nf) - Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 findet in Bayern das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ statt. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eintragen wollen, müssen in diesem Zeitraum mit einem gültigen Ausweis persönlich ins Rathaus gehen. Wer sich zum Zeitpunkt des Volksbegehrens nicht an seinem Wohnsitz aufhält, kann jedoch schriftlich im Wahlamt seiner Heimatgemeinde einen Eintragungsschein beantragen. Mit diesem kann er sich in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen. Mit einem Eintragungsschein können auch kranke, körperlich behinderte und alte Menschen eine Hilfsperson beauftragen, stellvertretend eine Eintragung vorzunehmen. Nicht möglich sind Briefwahl und Online-Eintragung.

Knapp eine Million Unterschriften braucht das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“, um erfolgreich zu sein. Wer sich – wie viele Studenten und Pendler – im Eintragungszeitraum für das Volksbegehren nicht an seinem Wohnsitz aufhält, aber trotzdem seine Stimme für ein besseres Naturschutzgesetz in Bayern abgeben will, kann einen Eintragungsschein im Wahlamt seiner Heimatgemeinde beantragen. Mit diesem Schein kann sich diese Person in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen, nur in der Heimatgemeinde selbst nicht mehr.

Der Eintragungsschein muss schriftlich beantragt werden. Dies ist per E-Mail, per Fax oder per Brief möglich. Einige Gemeinden, wie zum Beispiel München oder Augsburg, bieten im Internet ein Download-Formular für den „Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins für das Volksbegehren“ an. Den Antrag kann man aber auch jederzeit ohne das Formular stellen.

Einen Eintragungsschein beantragen dürften auch stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Sie müssen dies auf dem Eintragungsschein eidesstattlich versichern und dürfen dann eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz). Dies gilt auch, wenn diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist. Andere Gründe wie zum Beispiel Urlaub oder berufsbedingte Abwesenheit berechtigen nicht zur Beauftragung einer Hilfsperson.

Personen, die auch den Eintragungsschein nicht selbst beantragen oder bei der Heimatgemeinde abholen können, dürfen – ohne Nennung von Gründen – eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, dies stellvertretend zu tun.

Eintragen zum Volksbegehren dürfen sich alle stimmberechtigten Wahlbürgerinnen und Wahlbürger in Bayern, die am letzten Tag der Einschreibungsfrist, also am 13. Februar 2019 mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung beziehungsweise bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Organisatoren des „Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ weisen darauf hin, dass für das Volksbegehren keine amtlichen Wahlberechtigungen an die Stimmberechtigten versandt werden – im Gegensatz zu Landtags- oder Kommunalwahlen.


Hintergrund

Über das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen. Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Online ist dies nicht möglich. Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 160 Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Parteien unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern.

Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Die Aktionsbündnisse
Bayernweit kämpfen 80 Aktionsbündnisse in den Gemeinden für eine Wende im bayerischen Naturschutz. Alle Interessierten sind aufgefordert mitzumachen. Auf der Website des Volksbegehrens Artenvielfalt www.volksbegehren-artenvielfalt.de findet man die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen.

Das Artensterben
Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Besonders betroffen sind die Insekten, die unter anderem für das Überleben der Menschheit als Bestäuber von Nahrungspflanzen existenziell wichtig sind. In Deutschland sind knapp 50 Prozent aller Bienenarten bestandsbedroht oder bereits ausgestorben, über 75 Prozent aller Fluginsekten sind nicht mehr da und die Bestände an Schmetterlingen vielfach sogar noch stärker zurückgegangen, in einigen Regionen Bayerns teilweise um 70-90 Prozent. Unter anderem in Folge des Insektenschwundes leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren Artenvielfalt stoppen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.