Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Nächtliche Ausgangssperre bleibt bis auf Weiteres in Kraft

Foto:  picture alliance/Tobias Hase/dpa/Archivbild

MÜNCHEN (dpa/lby) - Die nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die Regelung in der neuen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Laut Mitteilung des Gerichts ist es aber offen, wie die Entscheidung im Hauptverfahren ausgeht: Bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen überschlägigen Prüfung könne «weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit» des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden. Nächtliche Ausgangssperre bedeutet in der Definition der bayerischen Staatsregierung, dass zwischen 21.00 und 05.00 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Das sind etwa Notfälle, der Weg zur Arbeit oder das Gassigehen.

Das Urteil steht fest

Die Richter entschieden nun, es sei nicht festzustellen, dass die Regelung «offensichtlich» ein Freiheitsgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletze. Im Rahmen einer Folgenabwägung stellte das Gericht vielmehr fest, dass die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwögen. Die Belange der von der Vorschrift Betroffenen müssten gegenüber der aktuell «wieder erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei gleichzeitig drohender Überforderung der personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheitssystems zurücktreten».

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.