Die neuen Corona-Pläne der Ampel
Überblick: Was noch möglich sein soll und was nicht

Wie Gaststätten in Zukunft ihre Gäste kontrollieren dürfen, liegt nach dem neuen Beschluss des Bundestages, in den Händen der Länder.  | Foto: Arne Dedert/dpa
  • Wie Gaststätten in Zukunft ihre Gäste kontrollieren dürfen, liegt nach dem neuen Beschluss des Bundestages, in den Händen der Länder.
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BERLIN (dpa) - Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union droht mit Ablehnung.

Künftig nach Aussage der Ampel nicht mehr möglich:

- Ausgangsbeschränkungen

- umfassende Schul- und Kitaschließungen

- umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie

- umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten

- umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben

- Verbote von Sportausübung

Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Länder:

- Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen

- Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen

- Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen

- Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten

Sonderfall:

Für die in den beiden Absätzen zuvor genannten Maßnahmen, die künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt angewendet werden dürfen, soll es eine Übergangsfrist nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November geben: Bis maximal 15. Dezember sollen sie für die Länder noch weiter anwendbar sein.

Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:

- Kontaktbeschränkungen

- Abstandsvorschriften

- Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen

- Maskenpflicht

- Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)

- Hygieneauflagen für Betriebe

- Auflagen für den Betrieb von Schulen

- Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu kommen sollen:

- 3G am Arbeitsplatz

- Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)

- 3G in Verkehrsmitteln

- Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken

- Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert werden sollen:

- Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita

- Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne

- vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag

- Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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