Befugnisse verstoßen gegen Grundrechte
UPDATE: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Bundesverfassungsgericht.  | Foto: Uli Deck/dpa
2Bilder
  • Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Bundesverfassungsgericht.
  • Foto: Uli Deck/dpa
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

UPDATE
Herrmann: Verfassungsschutz-Urteil betrifft Länder und Bund - Urteil

KARLSRUHE (dpa) - Das Karlsruher Urteil zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes hat nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann Auswirkungen bundesweit. «Es müssen wahrscheinlich der Bund und alle Länder ihre Gesetze ändern. Denn es gibt nach meiner Kenntnis kein einziges Gesetz, das all diesen Vorgaben, die heute formuliert worden sind, entspricht», sagte der CSU-Politiker am Dienstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor zahlreiche Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet, sie müssen bis spätestens Ende Juli 2023 überarbeitet werden. Herrmann sagte, das sei machbar. «Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen.» Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden «für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält». Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden. Das mache die Arbeit nicht einfacher.

+++

KARLSRUHE (dpa) - Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben.

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber «substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. «Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.»

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es jeweils nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss ein Richter seine Genehmigung erteilen? Braucht es eine unabhängige Kontrolle?

Kläger hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern.

,,Linksextremistisch beeinflusste Organisation"

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als «linksextremistisch beeinflusste Organisation» erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz «fit machen für künftige Herausforderungen»: «Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.»

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Bundesverfassungsgericht.  | Foto: Uli Deck/dpa
Foto: Uli Deck/dpa
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.