Noch zwei Monate Zeit: Abgabe läuft zäh
Warum überhaupt Grundsteuererklärung - Daten sind doch vorhanden?

Formulare zur Grundsteuererklärung.  | Foto:  Michael Reichel/dpa/Symbolbild
  • Formulare zur Grundsteuererklärung.
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Gut zwei Monate vor Fristende sind in Bayern erst rund 14 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden eingegangen. Rund 6,5 Millionen Erklärungen müssen abgegeben werden, so viele sogenannte wirtschaftliche Einheiten gebe es, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der «Main-Post» (Freitag).

Bis Anfang dieser Woche seien aber nur rund 908.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Dennoch zeigte sich der Sprecher optimistisch: «Es ist damit zu rechnen, dass gegen Ende der Abgabefrist, Ende Oktober, die Zahl der abgegebenen Erklärungen stark ansteigt.»

Der Bund der Steuerzahler hatte zuletzt eine Verlängerung der Frist für die Grundsteuererklärung bis ins nächste Jahr hinein gefordert, auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte bereits entsprechende Andeutungen gemacht. Hintergrund ist, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten soll.

Dafür müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dafür wurde eine Frist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober festgelegt.

Warum müssen Eigentümer die Grundsteuererklärung machen - die Daten sind doch vorhanden?

Das Bundesfinanzministerium erklärt: Zum ersten Hauptfeststellungsstichtag der neuen Grundsteuerwerte (1. Januar 2022) konnte noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden. Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor, sodass diese mit Hilfe einer elektronischen Steuererklärung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes erhoben werden müssen.

Nach erfolgter Digitalisierung soll die Nutzung amtlicher Grundstücksinformationen und Daten des Immobilienmarkts auf elektronischem Wege für künftige Hauptfeststellungszeitpunkte dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger von überflüssigen Mehrfacherklärungen befreit und damit von steuerbürokratischem Aufwand soweit wie möglich entlastet werden. Dazu sollen insbesondere Daten des Immobilienmarkts genutzt werden und die vorhandenen Grundstücksinformationen anderer Behörden und Stellen der Steuerverwaltung künftig elektronisch bereitgestellt werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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