Wussten Sie, dass...?

Gerade an den Feiertagen ist Zugfahren nicht immer ein Vergnügen. Wohl dem, der eine Sitzplatzreservierung hat. | Foto: oh/D.A.S.
  • Gerade an den Feiertagen ist Zugfahren nicht immer ein Vergnügen. Wohl dem, der eine Sitzplatzreservierung hat.
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Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Wie sicher ist eine Sitzplatzreservierung im Zug?

- Mit dem Kauf einer Fahrkarte erwirbt ein Bahnkunde nur den Anspruch auf Beförderung, nicht aber auf einen Platz zum Sitzen!

- Ein Anrecht auf einen Sitzplatz im Zug garantiert nur eine Sitzplatzreservierung.

- Bis spätestens 15 Minuten nach Abfahrt muss der Reisende den reservierten Sitzplatz eingenommen haben, sonst erlischt das Recht auf den Platz.

- Steht der Bahnreisende trotz Reservierung ohne Sitzplatz da, kann er sich die Kosten der Platzreservierung (nicht den Fahrpreis) unter Umständen von der Bahngesellschaft erstatten lassen.

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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