Jahreswechsel: Feuerwerk in Schwabach
Hier ist das Abbrennen von Raketen und Böllern strengstens verboten!

Im rot markierten Bereich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus Sicherheitsgründen verboten. | Foto: Stadt Schwabach
  • Im rot markierten Bereich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus Sicherheitsgründen verboten.
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Schwabach (pm/vs) - Wer in Schwabach den Jahreswechsel mit Feuerwerk feiern möchte, muss aufpassen: Auch in diesem Jahr gibt es  - nicht nur in der Innenstadt - wieder zahlreiche Verbotszonen. Sicherheitswacht und Polizei werden die Einhaltung der Verbote verstärkt kontrollieren.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am
Neujahrstag, 1. Januar 2026, im Bereich der Innenstadt, insbesondere auf dem
Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der
Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis
zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der
Fürstenherberge verboten. Auf das Verbot weisen, wie in den Vorjahren
Hinweisschilder hin. Ziel dieses Verbots ist insbesondere der Schutz der
besonders wertvollen Baudenkmäler in diesem Bereich. Zusätzlich sollen auch
die Gefahren für die Feierenden auf dem Platz reduziert werden.

Weitere Verbote

Auch außerhalb dieses besonders abgegrenzten Bereichs ist das Abschießen
von Raketen und das Abbrennen von Böllern nicht überall zulässig. In der
Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist
Feuerwerk generell verboten. Ebenso tabu ist Feuerwerk in
Landschaftsschutzgebieten wie etwa dem Schwabachtal östlich und westlich
der Altstadt, in geschützten Landschaftsbestandteilen wie dem Stadtpark sowie
auf städtischen Grünanlagen wie etwa dem Totholzgarten. Wer gegen dieses
Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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