Betretungsverbot

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Panorama
Ab Mittwoch gilt eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.  | Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte
Welche Konsequenzen Ungeimpften Beschäftigten jetzt drohen könnten!

BERLIN/MÜNCHEN (dpa) - Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen. Bis Dienstag hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen. Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht wird in den Bundesländern...

  • Nürnberg
  • 16.03.22
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