Betreuungsgeld

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Lokales
Horst Seehofer, Bayerischer Ministerpräsident. | Foto: csu.landtag.de

Seehofer bedauert Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

NÜRNBERG (pm/nf) - Ministerpräsident Horst Seehofer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Seehofer: „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht allein aus formalen Gründen das Betreuungsgeld als verfassungswidrig erklärt hat. Die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld liegt jetzt bei den Ländern. Das heißt: Die Zuständigkeit wechselt, das Anliegen bleibt. Die Wahlfreiheit der Eltern ist Markenkern bayerischer...

  • Nürnberg
  • 21.07.15
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