Tempolimit auf Autobahnen?
Argumente zu dünn: Karlsruhe schmettert Klage ab!

Über ein mögliches Tempolimit wird hierzulande immer wieder debattiert.  | Foto: Marijan Murat/dpa
  • Über ein mögliches Tempolimit wird hierzulande immer wieder debattiert.
  • Foto: Marijan Murat/dpa
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

KARLSRUHE (dpa/nf) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 1 BvR 2146/22)

Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren.

Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.

Warum ausgerechnet ein Tempolimit?

Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden. Es werde auch nicht klar, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten.

Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 km/h läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm.

+++

Was ist mit dem LKW-Verkehr?

Nichtsdestotrotz gehöre der Lkw-Verkehr zu den größten Verursachern von Stickoxiden - obwohl sie mit geringeren Geschwindigkeiten fahren.  Im Güterverkehr produzieren sie 12mal mehr gesundheitsgefährdende Schadstoffe als beispiesweise die Bahn. Schuld daran seien unter anderem die niedrigen Transportpreise. Milch, Wasser, Joghurt und Schweinehälften würden mehrere tausend Kilometer hin und her gefahren.
++

Wo sind die schlimmsten Klimasünder?

Zu den schlimmsten Umweltsünder gehört neben den USA Südkorea mit 489 Millionen Tonnen. Bei der Berechnung von Kohlendioxid pro Einwohner kommt Katar auf Platz 1 mit einem Ausstoß von 45 Tonnen CO 2 pro Kopf. Kuwait folgt mit 26 Tonnen. Der Klimaschutz-Index 2021 führt eine lange Liste Klimasünder:  Australien,  Kasachstan, Malaysia, Taiwan, Kanada, Iran, Saudi Arabien, Russland.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.